Für den erlaubten privaten Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen greift die HanseMerkur Privathaftpflicht – ebenso beim erlaubten Abbrennen privater Feuerwerke. Erfahren Sie, welche Schäden versichert sind und wann der Schutz ausgeschlossen ist.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus:
- dem erlaubten privaten Besitz und dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen,
- dem erlaubten Abbrennen von privaten Feuerwerken.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Gebrauch:
- zu Jagdzwecken,
- zu strafbaren Handlungen.
Was bedeutet das konkret?
Wer privat und erlaubt Waffen wie Hieb-, Stoß- oder Schusswaffen sowie Munition und Geschosse besitzt oder nutzt, ist im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht abgesichert. Das gilt auch, wenn Sie erlaubt ein privates Feuerwerk abbrennen. Nicht abgedeckt sind hingegen die Nutzung für die Jagd und der Gebrauch bei strafbaren Handlungen.
Häufige Fragen
Welche Waffen sind über die Privathaftpflicht abgesichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen.
Ist das Abbrennen von Feuerwerk mitversichert?
Ja, versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten Abbrennen von privaten Feuerwerken.
Ist der Gebrauch von Waffen zu Jagdzwecken versichert?
Nein, der Gebrauch zu Jagdzwecken ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Besteht Schutz bei strafbaren Handlungen mit Waffen?
Nein, der Gebrauch zu strafbaren Handlungen ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
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