Die HanseMerkur Privathaftpflicht schützt bei Schäden durch Tiere: versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter zahmer Haustiere, gezähmter Kleintiere, Bienen, Blinden- und Behindertenbegleithunde sowie bestimmter Nutztiere in festgelegter Stückzahl. Auch das Hüten fremder Hunde oder Pferde ist unter bestimmten Voraussetzungen eingeschlossen – mit klar geregelten Ausschlüssen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von:
- a) zahmen Haustieren, z.B. Katzen, Kaninchen, Tauben,
- b) gezähmten Kleintieren, z.B. Singvögel, Papageien, Hamster, Meerschweinchen,
- c) Bienen,
- d) Blinden- und Behindertenbegleithunden,
- e) 3 Hausschweinen, 5 Schafen /Ziegen, 15 Hühnern/ Enten/Gänsen,
- f) der erlaubten und nicht genehmigungspflichtigen Haltung und Hütung von im Haushalt des Versicherungsnehmers befindlichen wilden Kleintieren (z.B. Schlangen, Spinnen, Skorpione) zu privaten Zwecken.
Kein Versicherungsschutz besteht für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Wiedereinfangen wilder Kleintiere.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von:
- Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren,
- Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
- a) als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde,
- b) als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde,
- c) als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden.
Was bedeutet das konkret?
Die Privathaftpflicht der HanseMerkur springt ein, wenn Sie als Halter oder Hüter bestimmter privat gehaltener Tiere für einen Schaden verantwortlich sind. Dazu zählen etwa gewöhnliche Haustiere, kleine gezähmte Tiere, Bienen, Begleithunde für blinde und behinderte Menschen sowie eine begrenzte Zahl an Nutztieren. Auch wer gelegentlich und ohne gewerbliche Absicht auf fremde Hunde oder Pferde aufpasst oder fremde Pferde reitet, ist mitversichert. Für einige Tiere – etwa eigene Hunde, Pferde oder gewerblich gehaltene Tiere – gilt der Schutz dagegen nicht.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch meine Katze mitversichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter zahmer Haustiere wie zum Beispiel Katzen, Kaninchen oder Tauben.
Ist mein eigener Hund über diese Privathaftpflicht versichert?
Nein. Die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von Hunden, Rindern, Pferden sowie sonstigen Reit- und Zugtieren ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ausgenommen sind Blinden- und Behindertenbegleithunde, die versichert sind.
Bin ich abgesichert, wenn ich auf den Hund eines Freundes aufpasse?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde.
Wie viele Nutztiere sind über den Schutz abgedeckt?
Versichert ist die Haltung von 3 Hausschweinen, 5 Schafen/Ziegen sowie 15 Hühnern/Enten/Gänsen.
Werden Kosten für das Wiedereinfangen entlaufener wilder Kleintiere übernommen?
Nein. Für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Wiedereinfangen wilder Kleintiere besteht kein Versicherungsschutz.
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