In der HanseMerkur Privathaftpflicht bestimmt die im Versicherungsschein festgelegte Laufzeit, wie lange der Schutz besteht. Erfahren Sie, wann sich der Vertrag stillschweigend um ein Jahr verlängert, welche Kündigungsfristen bei mehrjährigen Verträgen gelten und wann der Vertrag ohne Kündigung endet.
Vertragsdauer
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag läuft zunächst für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum. Läuft er über mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch immer wieder um ein weiteres Jahr – es sei denn, eine Seite kündigt rechtzeitig vorher. Kürzere Verträge laufen dagegen einfach aus, ohne dass jemand kündigen muss. Bei besonders langen Verträgen gibt es zusätzlich eine Kündigungsmöglichkeit ab dem dritten Jahr. Und wenn der versicherte Bezug endgültig entfällt, endet der Schutz dafür, sobald der Versicherer davon erfährt.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung einer der Vertragsparteien zugegangen ist.
Welche Kündigungsfrist gilt bei der stillschweigenden Verlängerung?
Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zugegangen sein, damit sich der Vertrag nicht verlängert.
Muss ich einen Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit kündigen?
Nein. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wie kann ich einen mehrjährigen Vertrag kündigen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Was passiert, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]