Mit Wasserfahrzeugen kann viel passieren – die HanseMerkur Privathaftpflicht sichert die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden ab, die beim Gebrauch bestimmter Boote entstehen. Erfahren Sie, welche Ruder-, Paddel-, Segel- und Windsurfgeräte sowie fremde Motorfahrzeuge wie Jet-Ski unter welchen Voraussetzungen versichert sind.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden Wasserfahrzeugen:
- a) eigene und fremde Wasserfahrzeuge ohne Segel, Motoren (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze, z.B. Schlauch-, Paddel-, Ruderboote, Kajaks, Kanus, Kanadier;
- b) fremde Segelboote ohne Motor (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze;
- c) eigene und fremde Windsurfbretter;
-
d) fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren (auch Jet-Ski), soweit
- diese nur gelegentlich gebraucht werden und
- für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist;
- e) eigene Segelboote ohne Motor (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze mit einer Segelfläche bis maximal 15 qm.
Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
Was bedeutet das konkret?
Die HanseMerkur Privathaftpflicht kann einspringen, wenn Sie mit bestimmten Booten oder Wassersportgeräten anderen einen Schaden zufügen. Dazu zählen etwa Ruder-, Paddel- und Schlauchboote, Windsurfbretter sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – auch fremde Motorfahrzeuge und eigene Segelboote. Ob und in welchem Umfang im Einzelfall Schutz besteht, richtet sich nach den oben genannten Punkten.
Häufige Fragen
Sind eigene Ruder- und Paddelboote mitversichert?
Ja. Versichert sind eigene und fremde Wasserfahrzeuge ohne Segel, Motoren (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze, zum Beispiel Schlauch-, Paddel- und Ruderboote, Kajaks, Kanus und Kanadier.
Ist die Nutzung eines fremden Jet-Ski versichert?
Fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren (auch Jet-Ski) sind versichert, soweit diese nur gelegentlich gebraucht werden und für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Gibt es Vorgaben für eigene Segelboote?
Ja. Versichert sind eigene Segelboote ohne Motor (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze mit einer Segelfläche bis maximal 15 qm.
Sind eigene und fremde Windsurfbretter versichert?
Ja. Versichert sind eigene und fremde Windsurfbretter.
Besteht Schutz, wenn ich nicht Eigentümer oder Führer des Wasserfahrzeugs bin?
Ja. Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]