Die HanseMerkur Privathaftpflicht bietet Versicherungsschutz für Schäden, die im Zusammenhang mit Wasserfahrzeugen entstehen, und regelt die Ansprüche.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden Wasserfahrzeugen:
a) eigene und fremde Wasserfahrzeuge ohne Segel, Motoren (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze, z.B. Schlauch-, Paddel-, Ruderboote, Kajaks, Kanus, Kanadier;
b) fremde Segelboote ohne Motor (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze;
c) eigene und fremde Windsurfbretter;
d) fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren (auch Jet-Ski) , soweit
- diese nur gelegentlich gebraucht werden und
- für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
e) eigene Segelboote ohne Motor (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze mit einer Segelfläche bis maximal 15 qm.
Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer
nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.