Wer während eines Betriebspraktikums, eines Ferienjobs (auch „Work&Travel“) oder im fachpraktischen Unterricht einen Schaden verursacht, ist über die HanseMerkur Privathaftpflicht abgesichert. Der Schutz umfasst auch beschädigte Ausbildungsgegenstände sowie zur Verfügung gestellte Laptops und Tablets – mit einer Höchstersatzleistung von 10.000 EUR je Versicherungsfall und einem Selbstbehalt von 150 EUR.
Es ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers versichert:
a) aus der Teilnahme an Betriebspraktika, Ferienjobs (auch sogenanntes „Work&Travel“) oder an (fachpraktischem) Unterricht, z.B. Laborarbeiten an einer allgemeinbildenden, Fach-, Gesamt- bzw. Hochschule oder Universität.
Versichert sind hierbei auch Schäden an (Ausbildungs-)Gegenständen, Einrichtungen, Lehrgeräten (auch Maschinen), die von der allgemeinbildenden, Fach-, Gesamt- bzw. Hochschule bzw. Universität oder dem Betrieb zur Verfügung bzw. bereitgestellt werden, soweit anderweitig kein Versicherungsschutz besteht.
Hierunter fallen auch von den oben aufgeführten Ausbildungsstätten zur Verfügung gestellte Laptops, Tablets etc.
Nicht versichert sind Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und Abhandenkommen.
b) aus beruflichen, dienstlichen bzw. amtlichen Tätigkeiten für unmittelbar den Arbeitskollegen zugefügte Sachschäden.
c) aus beruflichen, dienstlichen bzw. amtlichen Tätigkeiten für unmittelbar dem Arbeitgeber/Dienstherrn zugefügte Sachschäden.
Mitversichert sind auch Ansprüche aus Sachschäden, welche an den zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln (Laptops, Tablets etc.) entstehen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Beschädigung unmittelbar während der beruflichen Tätigkeit entstanden ist (z.B. während der Nutzung im Homeoffice oder während des direkten Transports zwischen der Arbeitsstätte und der Wohnung).
Auf Wunsch des Versicherungsnehmers werden Schäden auch dann ersetzt, wenn keine Haftung besteht, weil der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung nicht ersatzpflichtig sind.
Höchstersatzleistung und Selbstbehalt:
- Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR.
- Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn du bei einem Praktikum, einem Ferienjob, während „Work&Travel“ oder im praktischen Unterricht versehentlich etwas beschädigst, springt die HanseMerkur Privathaftpflicht für dich ein. Das gilt auch für ausgeliehene Geräte wie Laptops oder Tablets sowie für Sachschäden an Arbeitskollegen oder am Arbeitgeber. Wichtig ist, dass der Schaden unmittelbar bei der Tätigkeit entsteht. Für gewöhnliche Abnutzung, Verschleiß oder verlorene Gegenstände gibt es dagegen keinen Schutz. Diese Beschreibung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Bin ich während eines Ferienjobs oder Praktikums abgesichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme an Betriebspraktika, Ferienjobs (auch „Work&Travel“) oder am (fachpraktischen) Unterricht, zum Beispiel bei Laborarbeiten an einer allgemeinbildenden, Fach-, Gesamt- bzw. Hochschule oder Universität.
Sind Schäden an ausgeliehenen Laptops oder Tablets mitversichert?
Ja. Mitversichert sind Sachschäden an den zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln wie Laptops oder Tablets. Voraussetzung ist, dass die Beschädigung unmittelbar während der beruflichen Tätigkeit entstanden ist, etwa während der Nutzung im Homeoffice oder beim direkten Transport zwischen Arbeitsstätte und Wohnung.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und Abhandenkommen.
Wie hoch sind Höchstersatzleistung und Selbstbehalt?
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR. Von derartigen Schäden hat der Versicherungsnehmer 150 EUR selbst zu tragen.
Werden Schäden auch ersetzt, wenn keine Haftung besteht?
Auf Wunsch des Versicherungsnehmers werden Schäden auch dann ersetzt, wenn keine Haftung besteht, weil der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung nicht ersatzpflichtig sind.
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