Wer mit ferngelenkten Modellfahrzeugen unterwegs ist, kann anderen unbeabsichtigt Schäden zufügen. Die HanseMerkur Privathaftpflicht schließt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für den Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen ein und regelt die daraus entstehenden Ansprüche.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie ein ferngelenktes Modellfahrzeug zu Land oder zu Wasser nutzen und dabei einem anderen einen Schaden zufügen, für den Sie gesetzlich haftbar sind, greift der Schutz Ihrer Privathaftpflicht. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht die verbindlichen Angaben oben.
Häufige Fragen
Sind Modellfahrzeuge in der HanseMerkur Privathaftpflicht mitversichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen verursacht werden.
Welche Arten von Modellfahrzeugen sind erfasst?
Erfasst sind ferngelenkte Land- und Wasser-Modellfahrzeuge.
Wessen Haftpflicht ist abgedeckt?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers.
Sind auch fliegende Modellfahrzeuge mitversichert?
Genannt sind ferngelenkte Land- und Wasser-Modellfahrzeuge. Ob darüber hinaus weitere Modellfahrzeuge erfasst sind, hängt vom konkreten Tarif- und Bedingungswerk ab.
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