Wer mit der HanseMerkur Privathaftpflicht ins Ausland reist, ist auch dort abgesichert – bei vorübergehendem Aufenthalt innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt und außerhalb Europas bis zu fünf Jahren. Erfahren Sie, welche Ansprüche versichert sind, wie Zahlungen in Euro erfolgen und dass die HanseMerkur im Schadenfall sogar eine Kaution bis zu 100.000 EUR stellt.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese:
- auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind oder
- bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt eingetreten sind – innerhalb Europas ohne zeitliche Begrenzung, außerhalb Europas maximal bis zu 5 Jahren.
Geltungsbereich Europa:
Der Geltungsbereich Europa umfasst den Kontinent Europa im geografischen Sinn zuzüglich der außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira.
Weitere versicherte Ansprüche:
Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII und die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum außerhalb Europas) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern.
Leistungen in Euro:
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Kaution im Ausland:
Hat der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall im Ausland durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen.
Das gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz Ihrer Privathaftpflicht endet nicht an der Landesgrenze. Auch auf Reisen sind Sie abgesichert, wenn Sie im Ausland jemandem einen Schaden zufügen. Innerhalb Europas gilt dieser Schutz bei vorübergehenden Aufenthalten zeitlich unbegrenzt, außerhalb Europas für einen begrenzten Zeitraum. Zahlungen leistet der Versicherer grundsätzlich in Euro. Wird im Ausland eine behördliche Kaution verlangt, kann der Versicherer diese vorstrecken – Beträge, die Ihnen nicht zustehen, sind allerdings zurückzuzahlen.
Häufige Fragen
Bin ich mit der HanseMerkur Privathaftpflicht auch im Ausland versichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle, wenn sie auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind oder bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt eingetreten sind.
Wie lange gilt der Schutz bei einem Auslandsaufenthalt?
Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt gilt der Schutz innerhalb Europas ohne zeitliche Begrenzung und außerhalb Europas maximal bis zu 5 Jahren.
Welche Länder zählen zum Geltungsbereich Europa?
Dazu gehören der Kontinent Europa im geografischen Sinn zuzüglich der außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die Kanarischen Inseln, die Azoren und Madeira.
Übernimmt der Versicherer eine Kaution im Ausland?
Ja. Muss der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall im Ausland durch behördliche Anordnung eine Kaution hinterlegen, stellt der Versicherer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung. Die Kaution wird auf eine Schadenersatzzahlung angerechnet; ein übersteigender Differenzbetrag ist zurückzuzahlen.
In welcher Währung erfolgen die Leistungen?
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten der Europäischen Währungsunion, gelten die Verpflichtungen als erfüllt, sobald der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
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