Betreiber einer Geothermie-Anlage sind über die HanseMerkur Privathaftpflicht abgesichert: Der Schutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht für Schäden im Zusammenhang mit Flächengeothermie sowie mit Bohrungen bis 200 m Tiefe – mit einer Versicherungssumme für Sachschäden von 1 Mio. EUR je Versicherungsfall. Erfahren Sie, was für Bauherren gilt und welche Anlagenteile abgedeckt sind.
Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erdwärme dem Untergrund entnommen wird. Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht zu der Geothermie-Anlage im Sinne dieser Bedingungen.
Dies gilt gleichermaßen für Flächengeothermie und Geothermie mittels Bohrung.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen:
- Schäden im Zusammenhang mit Flächengeothermie-Anlagen (z. B. Erdkollektoren, Erdwärmekörbe).
- Schäden im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung bis zu einer Tiefe von 200 m errichtet werden oder wurden. Dies gilt entsprechend für Pflichten und Ansprüche gemäß USchadG.
Für Bauherren besteht Versicherungsschutz nur, wenn Planung und Errichtung der Geothermie-Anlage an Dritte vergeben sind.
Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen) findet keine Anwendung.
Versicherungssumme für Sachschäden durch Geothermie-Anlagen mittels Bohrung:
- 1 Mio. EUR je Versicherungsfall.
- Dieser Betrag stellt gleichzeitig die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar.
Was bedeutet das konkret?
Wer Erdwärme aus dem Untergrund nutzt, kann über die HanseMerkur Privathaftpflicht abgesichert sein, wenn im Zusammenhang mit der Anlage jemandem ein Schaden entsteht. Der Schutz gilt sowohl für flächige Systeme im Boden als auch für Anlagen, die durch eine Bohrung errichtet werden. Oberirdische Teile der Anlage zählen dabei nicht zur Geothermie-Anlage. Wer als Bauherr eine solche Anlage errichten lässt, ist nur dann geschützt, wenn Planung und Bau an Fachfirmen vergeben wurden.
Häufige Fragen
Welche Arten von Geothermie sind mitversichert?
Der Versicherungsschutz gilt gleichermaßen für Flächengeothermie (z. B. Erdkollektoren, Erdwärmekörbe) und für Geothermie mittels Bohrung.
Bis zu welcher Tiefe sind Bohrungen versichert?
Versichert sind Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung bis zu einer Tiefe von 200 m errichtet werden oder wurden.
Wie hoch ist die Versicherungssumme für Sachschäden?
Für Sachschäden durch Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden, beträgt die Versicherungssumme 1 Mio. EUR je Versicherungsfall. Dieser Betrag ist zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Was gilt für Bauherren?
Für Bauherren besteht Versicherungsschutz nur, wenn Planung und Errichtung der Geothermie-Anlage an Dritte vergeben sind.
Gehören die oberirdischen Anlagenteile zur Geothermie-Anlage?
Nein. Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht zu der Geothermie-Anlage im Sinne dieser Bedingungen.
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