Was in der HanseMerkur Hausratversicherung als Brand gilt, ist klar definiert: Es handelt sich um ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Diese Definition entscheidet über den Versicherungsschutz im Feuerschadenfall.
In der HanseMerkur Hausratversicherung gilt für den Begriff Brand folgende Definition:
- Ein Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat.
- Zusätzlich muss sich dieses Feuer aus eigener Kraft auszubreiten vermögen.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jedes Feuer gilt automatisch als versicherter Brand. Entscheidend ist, dass das Feuer entweder gar nicht an einer dafür vorgesehenen Stelle (dem bestimmungsgemäßen Herd) entstanden ist oder diese Stelle verlassen hat. Außerdem muss es die Fähigkeit besitzen, sich von selbst weiter auszubreiten. Diese Merkmale grenzen einen Brand von einem kontrollierten Feuer ab.
Häufige Fragen
Wie wird ein Brand in der HanseMerkur Hausratversicherung definiert?
Als Brand gilt ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Was bedeutet „ohne bestimmungsgemäßen Herd“?
Das Feuer ist entweder gar nicht an einer dafür vorgesehenen Stelle entstanden oder es hat diese Stelle verlassen.
Muss sich das Feuer selbst ausbreiten können, um als Brand zu gelten?
Ja. Zur Definition eines Brandes gehört, dass sich das Feuer aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
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