Bei Meinungsverschiedenheiten mit der HanseMerkur Hausratversicherung können Sie sich jederzeit an die Beschwerdestelle des Versicherers wenden. Zusätzlich stehen der Versicherungsombudsmann als kostenfreie Schlichtungsstelle, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie der Rechtsweg offen. Erfahren Sie außerdem, welche Gerichte für Klagen örtlich zuständig sind und welches Recht für den Vertrag gilt.
Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer auf, kann sich der Versicherungsnehmer jederzeit an die Beschwerdestelle des Versicherers wenden.
Außerdem stehen dem Versicherungsnehmer insbesondere folgende weitere Beschwerdemöglichkeiten zu:
Versicherungsombudsmann
Wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher oder um eine Person handelt, die sich in verbraucherähnlicher Lage befindet, gilt:
Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der Versicherungsnehmer an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Telefon: 0800 3696000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsnehmer, die diesen Vertrag online (Beispiele: über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Versicherungsaufsicht
Wenn der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versicherers nicht zufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auftreten, kann er sich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versicherer unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Telefon: 0800 2 100 500
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: https://www.bafin.de
Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Rechtsweg
Es besteht zudem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Örtlich zuständiges Gericht für Klagen gegen den Versicherer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz, den Sitz seiner Niederlassung oder seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Verlegt jedoch der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Sitz, den Sitz seiner Niederlassung, seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem der Versicherer seinen Sitz hat.
Örtlich zuständiges Gericht für Klagen gegen Versicherungsnehmer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz, dem Sitz der Niederlassung oder dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers; fehlt ein solcher, nach seinem gewöhnlichen Aufenthalt.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Anzuwendendes Recht
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Was bedeutet das konkret?
Sind Sie mit einer Entscheidung oder der Betreuung durch den Versicherer nicht einverstanden, haben Sie mehrere Anlaufstellen. Zunächst können Sie sich direkt an die Beschwerdestelle des Versicherers wenden. Als Verbraucher können Sie zusätzlich den Versicherungsombudsmann einschalten, der als unabhängige und kostenfreie Schlichtungsstelle vermittelt. Auch die Aufsichtsbehörde BaFin nimmt Beschwerden entgegen, entscheidet einzelne Streitfälle aber nicht verbindlich. Unabhängig davon steht Ihnen jederzeit der Weg zu den Gerichten offen, für die je nach Klagerichtung unterschiedliche Zuständigkeiten gelten. Für den Vertrag gilt deutsches Recht.
Häufige Fragen
Wohin kann ich mich bei einer Beschwerde wenden?
Bei Meinungsverschiedenheiten können Sie sich jederzeit an die Beschwerdestelle des Versicherers wenden. Zusätzlich stehen Ihnen der Versicherungsombudsmann, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie der Rechtsweg offen.
Was kostet ein Verfahren beim Versicherungsombudsmann?
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Kann die BaFin meinen Streitfall entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Sie können sich aber an sie wenden, wenn Sie mit der Betreuung des Versicherers nicht zufrieden sind oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auftreten.
Welches Gericht ist für Klagen gegen den Versicherer zuständig?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz, den Sitz seiner Niederlassung, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Welches Recht gilt für den Vertrag?
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
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