Bei der HanseMerkur Hausratversicherung lassen sich die Beiträge flexibel zahlen – ob monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus. Erfahren Sie außerdem, wie die einjährige Versicherungsperiode geregelt ist und was bei längerer oder kürzerer Vertragsdauer gilt.
Beitragszahlung:
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge entweder durch laufende Zahlungen oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt. Bei laufender Zahlung sind folgende Zahlweisen möglich:
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
- als Einmalbeitrag im Voraus
Versicherungsperiode:
- Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr.
- Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
- Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Sie können bei der HanseMerkur Hausratversicherung selbst mitbestimmen, in welchem Rhythmus Sie Ihren Beitrag zahlen – etwa in monatlichen Raten oder einmal pro Jahr. Wahlweise ist auch eine einmalige Zahlung im Voraus möglich. Die Versicherungsperiode ist der Zeitabschnitt, auf den sich die Beitragsberechnung bezieht. In der Regel umfasst sie ein Jahr; nur bei einer kürzeren Vertragsdauer richtet sie sich nach dieser.
Häufige Fragen
Welche Zahlweisen bietet die HanseMerkur Hausratversicherung an?
Je nach Vereinbarung können die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich als laufende Zahlungen oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt werden.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn die Vertragsdauer kürzer als ein Jahr ist?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Kann ich den Beitrag auf einmal zahlen?
Ja, die Beiträge können auch als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt werden.
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