Wird die Wohnung durch einen Schaden unbewohnbar und bieten Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz mehr, übernimmt die HanseMerkur Hausratversicherung die Bewachungskosten für versicherte Sachen – und zwar so lange, bis die Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind.
Die HanseMerkur Hausratversicherung deckt Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen zu bewachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihre Wohnung nach einem Schaden nicht mehr bewohnbar ist und die vorhandenen Sicherungen den Hausrat nicht mehr zuverlässig schützen können, dürfen die versicherten Sachen bewacht werden. Die dafür anfallenden Kosten trägt die Versicherung so lange, bis die Sicherungen wieder einwandfrei funktionieren. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann werden Bewachungskosten übernommen?
Bewachungskosten werden übernommen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und die Schließvorrichtungen sowie sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz für die versicherten Sachen bieten.
Wie lange werden die Bewachungskosten ersetzt?
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind.
Welche Sachen sind durch die Bewachung geschützt?
Die Bewachung bezieht sich auf die versicherten Sachen, die bewacht werden müssen, weil die vorhandenen Sicherungen keinen ausreichenden Schutz mehr bieten.
Was ist die Voraussetzung für die Erstattung der Bewachungskosten?
Voraussetzung ist, dass die Wohnung unbewohnbar wurde und die Schließvorrichtungen sowie sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
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