Die HanseMerkur Hausratversicherung schützt versicherte Sachen über die Außenversicherung auch weltweit außerhalb der eigenen Wohnung – etwa während Ausbildung, Wehrdienst oder Freiwilligendiensten. Welche Voraussetzungen gelten, was bei Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren gilt und welche Grenzen zu beachten sind, erfahren Sie hier.
Was bedeutet Außenversicherung?
Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Sachen sind Eigentum oder dienen dem Gebrauch des Versicherungsnehmers. Dies gilt auch für Sachen der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
- Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts. Zeiträume von mehr als 6 Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und Freiwilligendiensten
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person länger außerhalb der Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz während:
- der Ausbildung;
- einem freiwilligen Wehrdienst;
- einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst (Beispiele: Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst).
Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.
Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die Voraussetzungen erfüllt sein.
Raub
Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter folgender Voraussetzung:
- Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden, sind nicht versichert.
Naturgefahren
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen
Es gelten die vereinbarten Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen.
Was bedeutet das konkret?
Die Außenversicherung erweitert den Schutz Ihres Hausrats über die eigene Wohnung hinaus: Auch wenn versicherte Sachen sich vorübergehend an einem anderen Ort befinden, sind sie mitversichert. Für Personen, die zum Beispiel während einer Ausbildung oder eines Freiwilligendienstes auswärts wohnen, bleibt der Schutz erhalten, solange sie keinen eigenen Hausstand gründen. Bei Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren gelten dabei jeweils besondere Bedingungen. Diese Darstellung dient nur als unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die vereinbarten Bedingungen.
Häufige Fragen
Wo gilt die Außenversicherung?
Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz, sofern die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie lange dürfen sich Sachen außerhalb des Versicherungsorts befinden?
Die Sachen müssen sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden. Zeiträume von mehr als 6 Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Besteht während einer Ausbildung oder einem Freiwilligendienst Schutz?
Ja. Versicherungsschutz besteht während der Ausbildung, einem freiwilligen Wehrdienst oder einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst wie dem Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr oder dem Bundesfreiwilligendienst – unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange kein eigener Hausstand gegründet wird.
Sind Schäden durch Naturgefahren über die Außenversicherung abgedeckt?
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Was gilt bei Raub im Rahmen der Außenversicherung?
Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an, besteht Außenversicherungsschutz nur, wenn die angedrohte Gewalttat an Ort und Stelle verübt werden soll. Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden, sind nicht versichert.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]