Bei der HanseMerkur Hausratversicherung sind bestimmte Risiken vom Schutz gegen Naturgefahren ausgenommen. Dazu zählen etwa Sturmflut, Grundwasser, Trockenheit sowie Schäden durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster oder Türen. Erfahren Sie hier, welche Schäden und welche Sachen konkret nicht versichert sind.
Es sind Schäden, die ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen entstehen – es sei denn, es sind im Folgenden solche genannt –, nicht versichert.
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm, Hagel oder eine versicherte weitere Naturgefahr entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen;
- Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Verpuffung; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs; Fahrzeuganprall; Sengschäden; Rauch- und Rußschäden. Dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden;
- Trockenheit oder Austrocknung.
Nicht versichert sind Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
- Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Ausgenommen hiervon sind Antennenanlagen, Stecker-Solaranlagen (Balkonkraftwerke) und Markisen.
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung deckt nicht jede Art von Schaden ab, der mit Naturereignissen zusammenhängt. Bestimmte Ursachen wie Sturmflut, Grundwasser oder Trockenheit bleiben ausgeschlossen. Auch Schäden, die entstehen, weil Fenster oder Türen nicht ordnungsgemäß geschlossen waren, sind grundsätzlich nicht versichert – es sei denn, die Öffnungen wurden selbst durch eine versicherte Naturgefahr verursacht. Zusätzlich gibt es Einschränkungen für nicht bezugsfertige Gebäude und für Gegenstände im Freien, wobei hier einige Ausnahmen gelten. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Ist eine Sturmflut über die Hausratversicherung abgesichert?
Nein. Schäden durch Sturmflut sind ausdrücklich nicht versichert.
Sind Schäden durch offen stehende Fenster versichert?
Das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen ist nicht versichert. Ausnahme: Die Öffnungen sind durch Sturm, Hagel oder eine versicherte weitere Naturgefahr entstanden und stellen einen Gebäudeschaden dar.
Sind Schäden durch Grundwasser abgedeckt?
Grundwasserschäden sind ausgeschlossen, soweit das Grundwasser nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen ist.
Sind Gegenstände außerhalb von Gebäuden versichert?
Sachen außerhalb von Gebäuden sind grundsätzlich nicht versichert. Ausgenommen hiervon sind Antennenanlagen, Stecker-Solaranlagen (Balkonkraftwerke) und Markisen.
Gilt der Schutz auch für noch nicht bezugsfertige Gebäude?
Nein. Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sind nicht versichert. Das gilt auch für die darin befindlichen Sachen.
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