Trickdiebstahl aus der versicherten Wohnung ist in der HanseMerkur Hausratversicherung mitversichert: Gelangt ein Dieb durch Täuschung in die Wohnung und entwendet versicherte Sachen, besteht Versicherungsschutz. Für Wertsachen gilt dabei eine Entschädigungsgrenze von 1.000 Euro je Versicherungsfall – erfahren Sie, was gilt und wo die Grenzen liegen.
Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, die ein Dieb entwendet, der durch Täuschung durch ihn oder weitere Mitwirkende in die Wohnung gelangt ist.
Die freiwillige Herausgabe von versicherten Sachen nach einer Täuschung stellt keinen versicherten Trickdiebstahl dar und ist nicht versichert.
Für Wertsachen werden je Versicherungsfall maximal 1.000 Euro entschädigt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich jemand mit einer Täuschung Zutritt zu Ihrer Wohnung verschafft und dort versicherte Sachen mitnimmt, greift der Versicherungsschutz. Wichtig ist der Unterschied zur freiwilligen Herausgabe: Übergeben Sie selbst Gegenstände nach einer Täuschung, gilt dies nicht als versicherter Trickdiebstahl. Für Wertsachen besteht zudem eine Höchstgrenze bei der Entschädigung.
Häufige Fragen
Was gilt als versicherter Trickdiebstahl?
Versichert ist, wenn ein Dieb durch Täuschung – durch ihn selbst oder weitere Mitwirkende – in die Wohnung gelangt und dort versicherte Sachen entwendet.
Ist die freiwillige Herausgabe von Sachen versichert?
Nein. Die freiwillige Herausgabe von versicherten Sachen nach einer Täuschung stellt keinen versicherten Trickdiebstahl dar und ist nicht versichert.
Wie hoch ist die Entschädigung für Wertsachen bei Trickdiebstahl?
Für Wertsachen werden je Versicherungsfall maximal 1.000 Euro entschädigt.
Muss sich der Diebstahl in der Wohnung ereignen?
Ja. Der Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen aus der versicherten Wohnung, in die der Dieb durch Täuschung gelangt ist.
Inhalte aus: HanseMerkur Hausratversicherung
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