Wer während eines stationären Aufenthalts im Krankenhaus, in einer Kur-, Reha-, Pflege- oder Sanatoriumseinrichtung bestohlen wird, ist über die HanseMerkur Hausratversicherung geschützt. Erfahren Sie, welche versicherten Sachen aus dem Patientenzimmer abgedeckt sind und bis zu welchem Betrag Wertsachen im verschlossenen Behältnis mitversichert bleiben.
Es besteht Versicherungsschutz für den Diebstahl von versicherten Sachen aus Patientenzimmern während eines stationären Aufenthalts in folgenden Einrichtungen:
- Krankenhaus
- Kur
- Reha
- Pflege
- Sanatorium
- Kurzzeitpflege
Voraussetzung für den Versicherungsschutz:
Der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person befindet sich als Patient in einer der genannten Einrichtungen.
Mitversicherung von Wertsachen:
Wertsachen sind bis zu einem Betrag in Höhe von 600 Euro mitversichert, wenn sie sich in einem verschlossenen Behältnis (Schrank/Nachttisch) der stationären Einrichtung befinden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie oder eine mit Ihnen im Haushalt lebende Person als Patient stationär versorgt werden, sind Ihre mitgebrachten versicherten Sachen auch gegen Diebstahl aus dem Patientenzimmer abgesichert. Für Wertsachen gilt dieser Schutz, sofern sie sicher in einem abgeschlossenen Schrank oder Nachttisch verwahrt sind – hier gibt es eine betragliche Obergrenze.
Häufige Fragen
Ist Diebstahl während eines Krankenhausaufenthalts versichert?
Ja. Es besteht Versicherungsschutz für den Diebstahl von versicherten Sachen aus Patientenzimmern während eines stationären Krankenhaus-, Kur-, Reha-, Pflege- oder Sanatoriumsaufenthalts sowie einer Kurzzeitpflege.
Wer muss sich in der Einrichtung befinden, damit der Schutz greift?
Voraussetzung ist, dass sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person als Patient in einer der genannten Einrichtungen befindet.
Bis zu welchem Betrag sind Wertsachen mitversichert?
Wertsachen sind bis zu einem Betrag in Höhe von 600 Euro mitversichert, wenn sie sich in einem verschlossenen Behältnis (Schrank/Nachttisch) der stationären Einrichtung befinden.
Welche Aufenthalte sind vom Schutz umfasst?
Umfasst sind stationäre Aufenthalte im Krankenhaus sowie Kur-, Reha-, Pflege- und Sanatoriumsaufenthalte und eine Kurzzeitpflege.
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