Die HanseMerkur Hausratversicherung ersetzt Schäden, die durch den Anprall von Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen an versicherten Sachen entstehen – einschließlich des Anpralls ihrer Teile oder ihrer Ladung. Wichtig ist dabei, wer Halter oder Lenker des Fahrzeugs ist.
In der HanseMerkur Hausratversicherung sind Schäden durch Anprall von Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen an versicherten Sachen versichert.
Das gilt auch für den Anprall ihrer Teile oder ihrer Ladung.
Nicht versichert:
- Schäden, die durch Straßen- oder Wasserfahrzeuge entstehen, deren Halter oder Lenker der Versicherungsnehmer ist.
Was bedeutet das konkret?
Prallt ein Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeug gegen versicherte Sachen, greift der Versicherungsschutz. Das umfasst auch, wenn nicht das Fahrzeug selbst, sondern seine Teile oder seine Ladung dagegenstoßen. Keinen Schutz gibt es jedoch, wenn der Versicherungsnehmer selbst Halter oder Lenker des Straßen- oder Wasserfahrzeugs ist.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge sind bei einem Anprallschaden mitversichert?
Versichert sind Schäden durch Anprall von Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen an versicherten Sachen.
Sind auch Schäden durch Teile oder Ladung des Fahrzeugs versichert?
Ja, der Versicherungsschutz gilt auch für den Anprall der Teile oder der Ladung des Fahrzeugs.
Wann ist ein solcher Schaden nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden durch Straßen- oder Wasserfahrzeuge, deren Halter oder Lenker der Versicherungsnehmer ist.
Gilt der Ausschluss auch für Schienenfahrzeuge?
Der Ausschluss bezieht sich auf Straßen- oder Wasserfahrzeuge, deren Halter oder Lenker der Versicherungsnehmer ist.
Inhalte aus: HanseMerkur Hausratversicherung
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