Bei der HanseMerkur Hausratversicherung sind Sachen mitversichert, die aus einem verschlossenen Schlafwagenabteil oder einer verschlossenen Schiffskabine nach deren Aufbrechen entwendet werden. Erfahren Sie, welche Gegenstände geschützt sind und welche Entschädigungsgrenze für Wertsachen, elektronische Geräte und Kameras gilt.
Es besteht Versicherungsschutz für versicherte Sachen, die aus einem verschlossenen Schlafwagenabteil oder einer verschlossenen Schiffskabine nach deren Aufbrechen entwendet werden.
Versichert sind nur Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder deren Gebrauch dienen.
Entschädigungsgrenze:
- Für Wertsachen, elektronische Geräte, Kameras und deren Zubehör werden je Versicherungsfall maximal 1.000 Euro entschädigt.
Was bedeutet das konkret?
Werden Ihre Sachen aus einem abgeschlossenen Schlafwagenabteil oder einer abgeschlossenen Schiffskabine gestohlen, nachdem diese aufgebrochen wurde, greift der Versicherungsschutz. Geschützt sind Gegenstände, die Ihnen oder einer mit Ihnen im Haushalt lebenden Person gehören oder von diesen genutzt werden. Für Wertsachen, elektronische Geräte, Kameras und deren Zubehör gibt es dabei eine besondere Höchstgrenze bei der Entschädigung.
Häufige Fragen
Ist Diebstahl aus einer Schiffskabine mitversichert?
Ja. Es besteht Versicherungsschutz für versicherte Sachen, die aus einer verschlossenen Schiffskabine nach deren Aufbrechen entwendet werden.
Gilt der Schutz auch für Schlafwagenabteile?
Ja. Auch für Sachen, die aus einem verschlossenen Schlafwagenabteil nach dessen Aufbrechen entwendet werden, besteht Versicherungsschutz.
Welche Sachen sind versichert?
Versichert sind nur Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder deren Gebrauch dienen.
Wie hoch ist die Entschädigung für Wertsachen und Kameras?
Für Wertsachen, elektronische Geräte, Kameras und deren Zubehör werden je Versicherungsfall maximal 1.000 Euro entschädigt.
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