Die HanseMerkur Hausratversicherung schützt Ihre Sachen vor Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen durch versicherte Gefahren – etwa Brand, Blitzschlag, Überspannung, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zusätzlich lassen sich weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben oder Schneedruck vereinbaren.
Die HanseMerkur Hausratversicherung schützt Sachen, die durch folgende Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen:
- Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung;
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat;
- Leitungswasser;
- Naturgefahren;
- Sturm, Hagel;
Soweit zusätzlich vereinbart:
- Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung tritt ein, wenn Ihre versicherten Sachen durch eines der genannten Ereignisse beschädigt oder zerstört werden oder infolge davon verloren gehen. Ein Grundschutz für Gefahren wie Feuer, Einbruch, Leitungswasser oder Sturm ist dabei enthalten. Bestimmte Naturgefahren – die sogenannten Elementargefahren – sind nur dann mitversichert, wenn dies zusätzlich vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind in der HanseMerkur Hausratversicherung enthalten?
Versichert sind unter anderem Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub sowie der Versuch einer solchen Tat, Leitungswasser, Naturgefahren sowie Sturm und Hagel.
Sind Elementargefahren wie Überschwemmung automatisch mitversichert?
Nein. Naturgefahren (Elementargefahren) wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch sind nur versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
Ist auch ein Einbruchversuch abgedeckt?
Ja. Versichert sind Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Raub sowie der Versuch einer solchen Tat.
Was passiert, wenn Sachen infolge eines versicherten Ereignisses abhandenkommen?
Die Versicherung schützt Sachen, die durch die genannten Ereignisse zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen.
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