Ein Blitzschlag ist in der HanseMerkur Hausratversicherung der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können dazu zählen – vorausgesetzt, der Blitzeinschlag ist auf dem Grundstück durch Spuren nachweisbar.
Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein. Das ist der Fall, wenn über diese Schäden hinaus auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist.
Was bedeutet das konkret?
Als Lesehilfe: Von einem Blitzschlag spricht man, wenn ein Blitz direkt auf eine Sache übergeht. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Schäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss als Blitzschlagschaden gelten. Wichtig ist dabei, dass sich der Blitzeinschlag auf dem Grundstück des Versicherungsorts nachweisen lässt.
Häufige Fragen
Was gilt in der HanseMerkur Hausratversicherung als Blitzschlag?
Ein Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Zählen auch Überspannungs- oder Kurzschlussschäden als Blitzschlagschäden?
Ja. Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein.
Welche Voraussetzung gilt für Schäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten?
Diese Schäden gelten als Blitzschlagschäden, wenn über sie hinaus auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist.
Muss der Blitzeinschlag nachweisbar sein?
Ja, bei Schäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten muss der Einschlag eines Blitzes auf dem Grundstück des Versicherungsorts zumindest durch Spuren nachweisbar sein.
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