Was zählt in der HanseMerkur Hausratversicherung eigentlich zum Hausrat – und was nicht? Vom Einbaumöbel über das Balkonkraftwerk bis zu Haustieren und fremdem Eigentum: Hier erfahren Sie, welche Gegenstände zur privaten Nutzung abgedeckt sind, welche Entschädigungsgrenzen gelten und welche Sachen ausdrücklich ausgeschlossen bleiben.
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen. Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Ferner gehören zum Hausrat:
- alle in das Gebäude eingefügten Sachen (Beispiele: Einbaumöbel und Einbauküchen). Dies gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat. Er muss aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen.
- Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
- privat genutzte Antennenanlagen, Stecker-Solaranlagen (Balkonkraftwerke), die den gesetzlichen Regelungen entsprechen (derzeit maximal 600 Watt Ausgangsleistung des Wechselrichters) und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung nach A 10. dienen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind.
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte.
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen und ferngelenkte Flugmodelle einschließlich deren Zubehör.
- Arbeitsgeräte, Einrichtungsgegenstände, Handelswaren, Musterkollektionen und selbst hergestellte Sachen. Diese Sachen müssen dem Versicherungsnehmer oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt, zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen. Die Entschädigung für Handelswaren, Musterkollektionen und selbst hergestellte Sachen ist je Versicherungsfall auf 1.000 Euro begrenzt.
- Haustiere, dies sind Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (Beispiele: Hunde, Fische, Katzen, Vögel).
- fremdes Eigentum, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet. Das gilt nicht für Sachen von Mietern oder Untermietern des Versicherungsnehmers.
Nicht zum Hausrat gehören:
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind als alle in das Gebäude eingefügten Sachen (Beispiele: Einbaumöbel und Einbauküchen) genannt.
- vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in sein Eigentum übergegangene Sachen, für die er die Gefahr trägt. Sofern diese Sachen danach durch den Mieter oder Wohnungseigentümer ersetzt werden, sind diese ebenfalls nicht versichert.
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht genannt.
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht genannt.
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen.
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag (Beispiele: für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente, Jagd- und Sportwaffen) versichert sind.
- elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und Programme sind nur versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Als Hausrat gelten grundsätzlich die Dinge, die Sie in Ihrem Haushalt privat nutzen, gebrauchen oder verbrauchen. Dazu zählen neben Möbeln und Alltagsgegenständen auch bestimmte fest eingefügte Ausstattungen, die Sie als Mieter oder Eigentümer selbst angeschafft haben, sowie Haustiere und einige Freizeit- und Sportgeräte. Nicht als Hausrat gelten dagegen Gebäudebestandteile, Fahrzeuge und Sachen, die bereits über einen eigenen Vertrag abgesichert sind. Diese Einordnung dient als Orientierung; maßgeblich sind die genannten Voraussetzungen und Grenzen.
Häufige Fragen
Gehören Einbaumöbel und Einbauküchen zum Hausrat?
Ja, in das Gebäude eingefügte Sachen wie Einbaumöbel und Einbauküchen gehören zum Hausrat, wenn der Versicherungsnehmer sie als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt.
Ist ein Balkonkraftwerk mitversichert?
Privat genutzte Stecker-Solaranlagen (Balkonkraftwerke) gehören zum Hausrat, wenn sie den gesetzlichen Regelungen entsprechen (derzeit maximal 600 Watt Ausgangsleistung des Wechselrichters), ausschließlich der versicherten Wohnung dienen und sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Bis zu welchem Betrag sind Handelswaren entschädigt?
Die Entschädigung für Handelswaren, Musterkollektionen und selbst hergestellte Sachen ist je Versicherungsfall auf 1.000 Euro begrenzt.
Sind Kraftfahrzeuge über den Hausrat versichert?
Nein. Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern gehören nicht zum Hausrat, soweit sie nicht ausdrücklich genannt sind.
Sind elektronisch gespeicherte Daten und Programme abgedeckt?
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme gehören nicht zum Hausrat. Kosten für die technische Wiederherstellung von ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und Programmen sind nur versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
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