Gartenmöbel sind bei der HanseMerkur Hausratversicherung gegen Diebstahl abgesichert, wenn sie auf dem Versicherungsgrundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen stehen. Erfahren Sie, welcher Betrag je Versicherungsfall erstattet wird und warum hier kein Außenversicherungsschutz besteht.
In der HanseMerkur Hausratversicherung besteht Versicherungsschutz für den Diebstahl von Gartenmöbeln, die sich an einem der folgenden Orte befinden:
- auf dem Versicherungsgrundstück
- in gemeinschaftlich genutzten Räumen
Je Versicherungsfall wird der vereinbarte Betrag entschädigt.
Außenversicherungsschutz besteht nicht.
Was bedeutet das konkret?
Werden Ihre Gartenmöbel gestohlen, während sie auf dem Versicherungsgrundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen stehen, leistet die Hausratversicherung bis zu dem hierfür vereinbarten Betrag. Außerhalb dieser Orte greift der Schutz nicht, da hierfür kein Außenversicherungsschutz vorgesehen ist.
Häufige Fragen
Sind gestohlene Gartenmöbel versichert?
Ja. Es besteht Versicherungsschutz für den Diebstahl von Gartenmöbeln, die sich auf dem Versicherungsgrundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen befinden.
Wie viel wird bei Diebstahl von Gartenmöbeln erstattet?
Je Versicherungsfall wird der vereinbarte Betrag entschädigt.
An welchen Orten sind die Gartenmöbel geschützt?
Der Schutz gilt für Gartenmöbel, die sich auf dem Versicherungsgrundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen befinden.
Besteht Außenversicherungsschutz für Gartenmöbel?
Nein, Außenversicherungsschutz besteht nicht.
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