Die HanseMerkur Hausratversicherung bietet Informationen zum Versicherungsschutz bei Erdbeben und erläutert die relevanten Bedingungen für Versicherungsnehmer.
Versicherungsschutz gilt bei Erdbeben, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist:
- Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
- Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.