Bei der HanseMerkur Hausratversicherung sind Schäden durch den Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs abgesichert. Der Schutz greift auch, wenn Teile des Flugzeugs oder dessen Ladung auf versicherte Sachen treffen – ein Überblick über den Versicherungsschutz im Schadensfall.
Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs an versicherten Sachen.
Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung.
Was bedeutet das konkret?
Stürzt ein Flugzeug ab oder prallt es gegen versicherte Sachen, ist der dadurch entstandene Schaden abgedeckt. Das gilt ebenso, wenn nicht das ganze Luftfahrzeug, sondern nur einzelne Teile davon oder die transportierte Ladung auf versicherte Sachen treffen. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Schäden durch ein Flugzeug sind versichert?
Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs an versicherten Sachen.
Sind auch abgestürzte Teile eines Flugzeugs mitversichert?
Ja. Der Schutz gilt auch für den Anprall oder Absturz seiner Teile.
Ist die Ladung eines Luftfahrzeugs eingeschlossen?
Ja. Der Anprall oder Absturz der Ladung eines Luftfahrzeugs ist ebenfalls versichert.
Worauf muss sich der Schaden beziehen?
Der Versicherungsschutz besteht für Schäden an versicherten Sachen.
Inhalte aus: HanseMerkur Hausratversicherung
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