Bei der HanseMerkur Hausratversicherung sind Sachen geschützt, die nach dem Aufbrechen eines verschlossenen Kraftfahrzeugs, einer Dachbox oder einer Kraftradbox innerhalb Europas entwendet werden. Erfahren Sie, welche Entschädigungsgrenzen tagsüber und nachts gelten und welche Gegenstände wie Wertsachen, elektronische Geräte oder Kameras vom Diebstahlschutz aus Autos ausgeschlossen sind.
Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, wenn diese innerhalb Europas im geographischen Sinn nach dem Aufbrechen entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden:
- eines verschlossenen Kraftfahrzeugs oder einer fest mit diesem Fahrzeug verbundenen und verschlossenen Dachbox,
- einer fest mit einem Kraftrad verbundenen und verschlossenen Box.
Versicherungsschutz besteht auch, wenn falsche Schlüssel oder andere nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen von Türen oder Behältnissen bestimmte Werkzeuge verwendet werden.
Versichert sind nur Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder deren Gebrauch dienen.
Es besteht kein Versicherungsschutz bei der HanseMerkur Hausratversicherung für versicherte Sachen in Kraftfahrzeuganhängern.
Nicht versichert sind:
- Wertsachen,
- elektronische Geräte,
- Kameras und deren Zubehör.
Entschädigungsgrenzen:
Je Versicherungsfall steht mindestens ein Betrag in Höhe von 1.000 Euro als Entschädigungsgrenze zur Verfügung, darüber hinaus maximal bis 2 Prozent der Versicherungssumme, wenn der Schaden
- a) zwischen 6.00 und 22.00 Uhr oder
- b) während einer Fahrunterbrechung von nicht länger als zwei Stunden eingetreten ist.
Wird der Diebstahl zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr verübt und ist die Voraussetzung gemäß b) nicht erfüllt, wird je Versicherungsfall maximal 600 Euro entschädigt.
Was bedeutet das konkret?
Werden Ihnen Gegenstände aus einem verschlossenen Auto, aus einer fest verbundenen und verschlossenen Dachbox oder aus einer verschlossenen Box am Kraftrad gestohlen, greift der Schutz – vorausgesetzt, das Fahrzeug oder die Box wurde aufgebrochen oder mit unzulässigen Hilfsmitteln geöffnet. Der Schutz gilt europaweit. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt unter anderem von der Uhrzeit des Diebstahls und der Dauer einer eventuellen Fahrunterbrechung ab. Bestimmte Gegenstände wie Wertsachen, elektronische Geräte und Kameras bleiben dabei außen vor.
Häufige Fragen
Wo gilt der Schutz bei Diebstahl aus dem Auto?
Der Versicherungsschutz besteht innerhalb Europas im geographischen Sinn.
Welche Gegenstände sind vom Schutz ausgeschlossen?
Nicht versichert sind Wertsachen, elektronische Geräte sowie Kameras und deren Zubehör. Ebenfalls kein Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen in Kraftfahrzeuganhängern.
Wie hoch ist die Entschädigung tagsüber?
Je Versicherungsfall stehen mindestens 1.000 Euro zur Verfügung, darüber hinaus maximal bis 2 Prozent der Versicherungssumme, wenn der Schaden zwischen 6.00 und 22.00 Uhr oder während einer Fahrunterbrechung von nicht länger als zwei Stunden eingetreten ist.
Was gilt bei einem Diebstahl in der Nacht?
Wird der Diebstahl zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr verübt und ist die Voraussetzung einer Fahrunterbrechung von nicht länger als zwei Stunden nicht erfüllt, werden je Versicherungsfall maximal 600 Euro entschädigt.
Gilt der Schutz auch ohne sichtbares Aufbrechen?
Versicherungsschutz besteht auch, wenn falsche Schlüssel oder andere nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen von Türen oder Behältnissen bestimmte Werkzeuge verwendet werden.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]