Wäsche und Kleidung verschwinden von der Leine im Hof oder aus dem gemeinschaftlichen Trockenraum? Die HanseMerkur Hausratversicherung leistet bei einem solchen Diebstahl auf dem Versicherungsgrundstück und in gemeinschaftlich genutzten Räumen. Hier erfahren Sie, welcher Betrag je Versicherungsfall entschädigt wird und warum der Außenversicherungsschutz hier ausdrücklich nicht greift.
Die HanseMerkur Hausratversicherung schützt bei Diebstahl von Wäsche und Kleidung, die sich zum Trocknen oder Lüften auf dem Versicherungsgrundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen befinden.
Je Versicherungsfall wird der vereinbarte Betrag entschädigt.
Außenversicherungsschutz besteht nicht.
Was bedeutet das konkret?
Hängt Wäsche oder Kleidung zum Trocknen oder Lüften auf dem Versicherungsgrundstück oder in einem gemeinschaftlich genutzten Raum und wird dort gestohlen, greift der Versicherungsschutz. Erstattet wird der dafür vereinbarte Betrag pro Versicherungsfall. Außerhalb des Versicherungsgrundstücks besteht für diesen Fall kein Schutz, da der Außenversicherungsschutz hier nicht gilt.
Häufige Fragen
Ist Diebstahl von Wäsche und Kleidung mitversichert?
Ja. Die HanseMerkur Hausratversicherung schützt bei Diebstahl von Wäsche und Kleidung, die sich zum Trocknen oder Lüften auf dem Versicherungsgrundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen befinden.
Wie viel wird bei einem solchen Diebstahl erstattet?
Je Versicherungsfall wird der vereinbarte Betrag entschädigt.
Wo muss sich die Wäsche befinden, damit der Schutz greift?
Der Schutz gilt für Wäsche und Kleidung, die sich zum Trocknen oder Lüften auf dem Versicherungsgrundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen befinden.
Gilt der Außenversicherungsschutz für diesen Fall?
Nein. Für den Diebstahl von Wäsche und Kleidung besteht kein Außenversicherungsschutz.
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