Bei der HanseMerkur Hausratversicherung sind Schäden durch Sturm und Hagel abgesichert. Erfahren Sie, ab welcher Windstärke ein Sturm gilt, wie sich Sturm nachweisen lässt, wenn die Windstärke nicht feststellbar ist, was als Hagel zählt und welche Schäden durch unmittelbare Einwirkung oder herabgeworfene Gegenstände versichert sind.
Was gilt als Sturm?
Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde).
Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist:
- Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
- Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein. Das gilt auch für Gebäude, die baulich mit dem versicherten Gebäude verbunden sind.
Was gilt als Hagel?
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entstehen:
- Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf Gebäude ein, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
- Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind.
- Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
- Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
- Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind.
- Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung springt ein, wenn ein kräftiger Sturm oder Hagel Ihren Hausrat beschädigt. Dabei kommt es darauf an, dass Wind oder Hagel direkt auf Ihre Sachen oder das Gebäude einwirken oder etwas darauf werfen. Lässt sich die genaue Windstärke nicht mehr ermitteln, kann Sturm auch anhand von Schäden in der Umgebung oder am Gebäude selbst angenommen werden. Diese Zusammenfassung dient nur als Orientierung; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Ab welcher Windstärke gilt ein Sturm?
Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km pro Stunde.
Was passiert, wenn sich die Windstärke am Schadenort nicht feststellen lässt?
Dann wird Sturm unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen Sachen angerichtet hat, oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustands des Gebäudes nur durch Sturm entstanden sein kann. Letzteres gilt auch für baulich verbundene Gebäude.
Was gilt als Hagel?
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Sind auch Folgeschäden versichert?
Ja. Wenn Sturm oder Hagel unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf Gebäude mit versicherten Sachen einwirken oder Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände darauf werfen, sind die daraus entstehenden Folgeschäden an versicherten Sachen mitversichert.
Sind Schäden an baulich verbundenen Gebäuden abgedeckt?
Ja. Versichert sind auch Schäden, wenn Sturm oder Hagel unmittelbar auf Gebäude einwirken oder Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude werfen, die mit dem versicherten Gebäude oder mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
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