Was in der HanseMerkur Hausratversicherung als Versicherungsort gilt, richtet sich nach der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung. Dazu zählen Wohnräume, Balkone, Terrassen, Nebengebäude, Garagen sowie bestimmte gemeinschaftlich genutzte Räume auf dem Versicherungsgrundstück – hier erfahren Sie im Detail, welche Flächen dazugehören und welche nicht.
In der HanseMerkur Hausratversicherung bezeichnet man den Versicherungsort als die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung.
Zur Wohnung gehören:
- Diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich.
Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung. Davon ausgenommen sind Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind (sogenannte Arbeitszimmer in der Wohnung).
- Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen. Gleiches gilt für ausschließlich vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen.
Diese müssen sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich.
- Gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (Beispiele: ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller).
Diese müssen sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
- Privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe des Versicherungsgrundstücks befinden.
Was ist das Versicherungsgrundstück?
Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück/sind die Flurstücke, auf dem die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung liegt. Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, ist derjenige Teil des Flurstücks Versicherungsgrundstück, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu der versicherten Wohnung gehört.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsort legt fest, wo Ihr Hausrat geschützt ist: nämlich in der im Versicherungsschein genannten Wohnung. Dazu zählen die privat genutzten Wohnräume ebenso wie Balkone, Loggien und angrenzende Terrassen. Auch privat genutzte Räume in Nebengebäuden und Garagen sowie bestimmte gemeinschaftlich genutzte, abschließbare Räume auf dem Versicherungsgrundstück gehören dazu. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleiben die oben aufgeführten Angaben.
Häufige Fragen
Was gilt als Versicherungsort?
Als Versicherungsort gilt die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung.
Gehört ein rein beruflich oder gewerblich genutzter Raum zur Wohnung?
Nein. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung. Ausgenommen sind Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind (sogenannte Arbeitszimmer in der Wohnung).
Sind Balkone, Terrassen und Garagen mitversichert?
Zur Wohnung gehören Loggien, Balkone sowie unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen. Ebenso zählen ausschließlich privat genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen dazu. Diese müssen sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Privat genutzte Garagen gehören dazu, soweit sie sich in der Nähe des Versicherungsgrundstücks befinden.
Zählen gemeinschaftlich genutzte Kellerräume dazu?
Ja, gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird, gehören dazu. Beispiele sind ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller und Waschkeller. Diese müssen sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Was ist das Versicherungsgrundstück?
Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück oder sind die Flurstücke, auf dem die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung liegt. Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, ist derjenige Teil des Flurstücks Versicherungsgrundstück, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu der versicherten Wohnung gehört.
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