Die HanseMerkur Hausratversicherung ersetzt im Schadensfall zahlreiche versicherte Kosten – von Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten über Hotel-, Transport- und Lagerkosten bis hin zu Schlossänderungs-, Bewachungs- und Reparaturkosten. So bleibt der Haushalt nach einem Versicherungsfall finanziell abgesichert.
Die folgenden Kosten werden ersetzt, wenn sie infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
- Aufräumungskosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Hotelkosten
- Transport- und Lagerkosten
- Schlossänderungskosten
- Bewachungskosten
- Reparaturkosten für Gebäudeschäden
- Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen
- Kosten für provisorische Maßnahmen
- Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie Stromverlust aus Stromspeichern
- Rückreisekosten aus dem Urlaub
- Schäden am Tiefkühlgut wegen öffentlichen Stromausfalls
- Kosten für Telefonmissbrauch nach einem Einbruch
Was bedeutet das konkret?
Neben dem eigentlichen Schaden an Ihren Sachen können nach einem Versicherungsfall weitere Ausgaben entstehen – etwa fürs Aufräumen, für eine Übernachtung im Hotel, für neue Schlösser oder für Reparaturen. Die HanseMerkur Hausratversicherung übernimmt solche Folgekosten, sofern sie durch den Versicherungsfall notwendig geworden und tatsächlich angefallen sind. So werden Sie nicht nur beim Sachwert, sondern auch bei den begleitenden Kosten entlastet.
Häufige Fragen
Unter welcher Voraussetzung werden die Kosten ersetzt?
Die Kosten werden ersetzt, wenn sie infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind.
Sind auch Hotelkosten abgedeckt?
Ja, Hotelkosten gehören zu den versicherten Kosten der HanseMerkur Hausratversicherung.
Werden Schlossänderungskosten übernommen?
Ja, Schlossänderungskosten zählen zu den versicherten Kosten und werden ersetzt, wenn sie infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind.
Sind Kosten für Telefonmissbrauch nach einem Einbruch mitversichert?
Ja, Kosten für Telefonmissbrauch nach einem Einbruch gehören zu den versicherten Kosten.
Werden Schäden am Tiefkühlgut ersetzt?
Ja, Schäden am Tiefkühlgut wegen öffentlichen Stromausfalls zählen zu den versicherten Kosten.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]