Tritt Wasser, Gas oder Heizöl wegen eines Versicherungsfalls bestimmungswidrig aus, übernimmt die HanseMerkur Hausratversicherung die entstehenden Kosten – einschließlich Mehrkosten für Abwasser und dem Verlust von Strom aus Stromspeichern. Erfahren Sie, bis zu welchem Betrag je Versicherungsfall erstattet wird.
Das sind Kosten, die dadurch entstehen, dass Wasser, Gas oder Heizöl wegen eines Versicherungsfalls bestimmungswidrig ausgetreten sind.
Erstattet werden dabei unter anderem:
- Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust
- Mehrkosten für Abwasser
- Kosten für den Stromverlust aus Stromspeichern
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn durch ein versichertes Schadenereignis ungewollt Wasser, Gas oder Heizöl austritt, muss der dadurch entstandene Verlust nicht allein getragen werden. Die HanseMerkur Hausratversicherung kommt für diese Kosten auf – auch für zusätzliche Abwasserkosten und für Strom, der aus einem Stromspeicher verloren geht. Für jeden Versicherungsfall gilt dabei eine Obergrenze von 1.000 Euro.
Häufige Fragen
Welche Verluste sind bei der HanseMerkur Hausratversicherung abgedeckt?
Erstattet werden Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie für Stromverlust aus Stromspeichern.
Wann werden die Kosten übernommen?
Übernommen werden Kosten, die dadurch entstehen, dass Wasser, Gas oder Heizöl wegen eines Versicherungsfalls bestimmungswidrig ausgetreten sind.
Sind auch Mehrkosten für Abwasser mitversichert?
Ja, zu den erstatteten Kosten gehören auch Mehrkosten für Abwasser.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 Euro begrenzt.
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