Bei einem Wohnungswechsel gelten in der HanseMerkur Hausratversicherung ab Umzugsbeginn die Tarifbestimmungen, die am Ort der neuen Wohnung gültig sind. Erhöht sich dadurch der Beitrag oder die Selbstbeteiligung, haben Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht – hier erfahren Sie, welche Frist und welche Form dabei gelten und wie viel Beitrag der Versicherer noch beanspruchen kann.
Mit Umzugsbeginn gelten die Tarifbestimmungen des Versicherers, die am Ort der neuen Wohnung gültig sind.
Kündigungsrecht bei Erhöhung:
- Wenn sich der Beitrag aufgrund veränderter Beitragssätze erhöht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen.
- Dies gilt auch, wenn die Selbstbeteiligung erhöht wird.
Form und Frist der Kündigung:
- Die Kündigung muss in Textform erfolgen (Beispiele: E-Mail, Telefax, Brief).
- Dafür hat der Versicherungsnehmer einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung Zeit.
- Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang beim Versicherer.
Wirksamkeit der Kündigung:
Die Kündigung wird einen Monat, nachdem sie dem Versicherer zugegangen ist, wirksam.
Beitrag im Kündigungsfall:
Dem Versicherer steht im Fall einer Kündigung der Beitrag nur in bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu.
Was bedeutet das konkret?
Ziehen Sie um, richtet sich Ihr Vertrag ab dem Umzug nach den Tarifbestimmungen, die am neuen Wohnort gelten. Wird es dadurch für Sie teurer – sei es beim Beitrag oder bei der Selbstbeteiligung – dürfen Sie den Vertrag kündigen. Dafür haben Sie ab der Mitteilung über die Erhöhung einen Monat Zeit und müssen die Kündigung in Textform, etwa per E-Mail, Fax oder Brief, absenden. Ihre Kündigung greift einen Monat, nachdem sie beim Versicherer angekommen ist. Bis dahin zahlen Sie nur den bisherigen Beitrag, und zwar anteilig für den verbleibenden Zeitraum.
Häufige Fragen
Welche Tarifbestimmungen gelten nach einem Umzug?
Mit Umzugsbeginn gelten die Tarifbestimmungen des Versicherers, die am Ort der neuen Wohnung gültig sind.
Wann kann ich den Vertrag nach dem Wohnungswechsel kündigen?
Sie können den Vertrag kündigen, wenn sich der Beitrag aufgrund veränderter Beitragssätze erhöht. Dies gilt auch, wenn die Selbstbeteiligung erhöht wird.
In welcher Form und Frist muss ich kündigen?
Die Kündigung muss in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief. Dafür haben Sie einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung Zeit. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang beim Versicherer.
Ab wann wird die Kündigung wirksam?
Die Kündigung wird einen Monat, nachdem sie dem Versicherer zugegangen ist, wirksam.
Wie viel Beitrag muss ich im Kündigungsfall zahlen?
Dem Versicherer steht im Fall einer Kündigung der Beitrag nur in bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]