Im Schadensfall der HanseMerkur Hausratversicherung richtet sich die Entschädigung nach dem Versicherungswert, den Reparaturkosten oder einem Minderwert – abhängig davon, ob Sachen zerstört, abhandengekommen oder beschädigt wurden. Auch Regeln zu Mehrwertsteuer, Gesamtentschädigung und Kosten auf Weisung des Versicherers spielen eine Rolle.
Sie wird auf Basis folgender Bedingungen ermittelt:
Der Versicherer ersetzt
- bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen den Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
- bei beschädigten Sachen die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der Versicherer ersetzt außerdem eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Ersetzt wird aber höchstens der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
- bei beschädigten Sachen, deren Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist (Schönheitsschaden), einen Betrag, der dem Minderwert entspricht. Das setzt voraus, dass dem Versicherungsnehmer eine Nutzung dieser Sache ohne Reparatur zumutbar ist.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie anlässlich der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung tatsächlich angefallen ist. Sie wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers
Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag begrenzt.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, gilt Folgendes:
Versicherte Kosten werden darüber hinaus bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme ersetzt.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Ist etwas komplett kaputt oder weg, erhalten Sie den Wert der Sache zum Schadenzeitpunkt. Lässt sich etwas reparieren, werden die Reparaturkosten übernommen. Bleibt trotz Reparatur ein Wertverlust oder handelt es sich nur um einen optischen Schaden, wird der entsprechende Minderwert ausgeglichen. Bei allem gilt eine Obergrenze, die sich an der vereinbarten Versicherungssumme orientiert. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was wird bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen ersetzt?
Ersetzt wird der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
Wird die Mehrwertsteuer erstattet?
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie anlässlich der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung tatsächlich angefallen ist. Sie wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Was gilt bei einem reinen Schönheitsschaden?
Bei beschädigten Sachen, deren Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist, wird ein Betrag ersetzt, der dem Minderwert entspricht. Voraussetzung ist, dass dem Versicherungsnehmer eine Nutzung ohne Reparatur zumutbar ist.
Wie hoch ist die Gesamtentschädigung begrenzt?
Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag begrenzt.
Was passiert, wenn die Versicherungssumme bereits ausgeschöpft ist?
Ist die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, werden versicherte Kosten darüber hinaus bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme ersetzt. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten auf Weisung des Versicherers werden unbegrenzt ersetzt.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]