Reparaturkosten für Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung übernimmt die HanseMerkur Hausratversicherung dann, wenn die Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstehen. Auch Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub sind erfasst – hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten.
Wann Gebäudeschäden übernommen werden:
Die HanseMerkur Hausratversicherung deckt Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung repariert werden müssen. Voraussetzung dafür ist, dass die Schäden durch eine der folgenden Ursachen entstanden sind:
- Einbruchdiebstahl
- Raub
- Versuch einer solchen Tat
Ebenfalls dazu zählen Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einem Raub verursacht wurden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn bei einem Einbruch, einem Raub oder dem Versuch einer solchen Tat nicht nur der Hausrat betroffen ist, sondern auch das Gebäude im Bereich der Wohnung beschädigt wird, können die Reparaturkosten dafür übernommen werden. Das gilt auch dann, wenn Täter nach einem Einbruch oder Raub innerhalb der Wohnung mutwillig etwas zerstören. Diese Paraphrase ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Gebäudeschäden deckt die HanseMerkur Hausratversicherung ab?
Sie deckt Kosten für die Reparatur von Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung, sofern diese durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind.
Sind auch Vandalismusschäden mitversichert?
Ja. Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einem Raub verursacht wurden, zählen ebenfalls dazu.
Welche Voraussetzung muss für die Übernahme erfüllt sein?
Voraussetzung ist, dass die Gebäudeschäden durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind.
Auf welchen Bereich beziehen sich die abgedeckten Gebäudeschäden?
Die Kosten beziehen sich auf Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung.
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