Wertschutzschränke, Safes und Tresore sind in der HanseMerkur Hausratversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen abgesichert: Sie müssen von VdS oder ECB-S anerkannt sein, ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen oder fachmännisch verankert werden. Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten feste Entschädigungsgrenzen für Bargeld, Urkunden sowie Schmuck und Edelmetalle.
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder European Certification Body GmbH (ECB-S) nach der Richtlinie VdS 2450 anerkannt bzw. nach der Norm EN 1143-1 zertifiziert wurden.
Zusätzlich gilt:
- Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen.
- Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein.
Entschädigungsgrenzen für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks
Wertsachen werden je Versicherungsfall bis zum vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme entschädigt.
Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten folgende Entschädigungsgrenzen je Versicherungsfall, höchstens jedoch der jeweils vereinbarte Betrag:
- 3.000 Euro insgesamt für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt;
- 15.000 Euro insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- 25.000 Euro insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin
Was bedeutet das konkret?
Ein Wertschutzschrank ist nur dann als solcher anerkannt, wenn er von VdS oder ECB-S geprüft und zertifiziert wurde. Steht der Schrank frei, muss er entweder schwer genug sein oder fest mit dem Gebäude verbunden werden, damit er nicht einfach mitgenommen werden kann. Bewahren Sie Wertsachen nicht in einem verschlossenen Wertschutzschrank auf, ist die Erstattung je nach Art des Gegenstands auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt.
Häufige Fragen
Was gilt als Wertschutzschrank?
Als Wertschutzschrank gelten Sicherheitsbehältnisse, die durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder die European Certification Body GmbH (ECB-S) nach der Richtlinie VdS 2450 anerkannt bzw. nach der Norm EN 1143-1 zertifiziert wurden.
Welche Anforderungen gelten für freistehende Wertschutzschränke?
Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein.
Wie hoch ist die Entschädigung für Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranks?
Für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge – mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt – gelten insgesamt 3.000 Euro je Versicherungsfall.
Welche Grenze gilt für Schmuck und Edelmetalle außerhalb eines Wertschutzschranks?
Für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin gelten insgesamt 25.000 Euro je Versicherungsfall, höchstens jedoch der jeweils vereinbarte Betrag.
Bis zu welchem Betrag sind Urkunden und Wertpapiere abgesichert?
Für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten insgesamt 15.000 Euro je Versicherungsfall.
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