Bei der HanseMerkur Hausratversicherung geht ein Ersatzanspruch gegen Dritte auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt. Wann der Übergang bei häuslicher Gemeinschaft nicht gilt und welche Obliegenheiten zur Sicherung des Anspruchs bestehen, lesen Sie hier.
Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.
Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Der Versicherungsnehmer hat folgende Pflichten:
- seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren,
- nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken.
Folgen einer Obliegenheitsverletzung:
- Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
- Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkry?
Wenn die Versicherung Ihren Schaden bezahlt, übernimmt sie zugleich Ihre Ansprüche gegenüber demjenigen, der den Schaden verursacht hat. Sie sollen dadurch nicht schlechter gestellt werden. Lebt der Verursacher mit Ihnen im selben Haushalt, wird dieser Anspruch grundsätzlich nicht weiterverfolgt – außer, die Person hat den Schaden absichtlich herbeigeführt. Zudem sollten Sie mögliche Ansprüche fristgerecht sichern und den Versicherer bei der Durchsetzung unterstützen.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Ersatzanspruch gegen einen Dritten?
Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.
Kann sich der Anspruchsübergang zu meinem Nachteil auswirken?
Nein. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Gilt der Übergang auch gegenüber Personen in meinem Haushalt?
Richtet sich der Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden – es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
Welche Pflichten habe ich zur Sicherung von Ersatzansprüchen?
Sie müssen Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren und nach Übergang des Anspruchs bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitwirken.
Was geschieht bei einer Verletzung dieser Obliegenheit?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er dadurch keinen Ersatz vom Dritten erlangen kann. Bei grob fahrlässiger Verletzung kann er seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
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