Die HanseMerkur Hausratversicherung übernimmt Bruchschäden innerhalb von Gebäuden, wenn die betroffenen Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gehören. Erfahren Sie, welche frostbedingten und sonstigen Bruchschäden an Rohren, Heizungen und sanitären Installationen abgedeckt sind – und wo die Grenzen etwa bei der Bodenplatte liegen.
Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) und der Gasversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen;
- von Heizungs- oder Klimaanlagen;
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
- der Regenentwässerung.
Das setzt voraus, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- Badeeinrichtungen;
- Waschbecken;
- Toilettenbecken;
- Bidet;
- Urinal;
- Armaturen (Beispiele: Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche;
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen.
Was gilt als innerhalb des Gebäudes?
- Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte.
- Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
- Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung kann für Bruchschäden an bestimmten Rohren und sanitären Installationen im Gebäude aufkommen. Bei Rohren sind sowohl frostbedingte als auch andere Bruchschäden erfasst, bei sanitären Einrichtungen und Heizkörpern geht es um frostbedingte Schäden. Zum Gebäude zählt der gesamte Baukörper mit Bodenplatte; darunterliegende Leitungen sind ohne besondere Vereinbarung außen vor.
Häufige Fragen
Welche Bruchschäden an Rohren sind versichert?
Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) und Gasversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen, an Rohren von Heizungs- oder Klimaanlagen, von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie der Regenentwässerung. Voraussetzung ist, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Sind Schäden an Waschbecken und Armaturen abgedeckt?
Ja, frostbedingte Bruchschäden an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Toilettenbecken, Bidet, Urinal, Armaturen (etwa Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) samt Anschlussschläuchen sowie an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Teilen von Heizungs- oder Klimaanlagen sind versichert.
Was zählt als „innerhalb des Gebäudes“?
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten ebenfalls als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Sind Rohre unterhalb der Bodenplatte versichert?
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
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