Bei der HanseMerkur Hausratversicherung darf der Versicherer die Beiträge bestehender Verträge einmal jährlich überprüfen und anpassen. Erfahren Sie, ab welchem Änderungssatz eine Erhöhung oder Senkung erfolgt, wann diese wirksam wird und welches Kündigungsrecht Ihnen bei einer Beitragserhöhung zusteht.
Der Versicherer ist berechtigt, einmal jährlich die Tarifbeiträge für bestehende Verträge zu überprüfen. Diese Überprüfung erfolgt unter Beachtung der anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
Ziel der Überprüfung ist es, die Beiträge anzupassen an:
- die erwartete Schaden- und Kostenentwicklung,
- Änderungen der Feuerschutzsteuer.
Ein sich ergebender Anpassungsbedarf kann an die betroffenen Versicherungsverträge weitergegeben werden.
Die Beiträge können für Teile des Gesamtbestands, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind, mittels anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren getrennt ermittelt werden.
Beitragserhöhung:
Ergibt sich aus der Überprüfung der Beiträge ein Erhöhungsbedarf von mindestens 5 Prozent, ist der Versicherer berechtigt, die Beiträge bestehender Verträge um diesen Änderungssatz, höchstens um 20 Prozent, anzupassen.
Beitragssenkung:
Wenn die Überprüfung eine Beitragssenkung um mindestens 5 Prozent ergibt, ist der Versicherer zu einer entsprechenden Anpassung verpflichtet.
Zeitpunkt und Mitteilung:
- Beitragsanpassungen werden zur Hauptfälligkeit des Vertrags mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres vorgenommen.
- Beitragssenkungen können auch ohne gesonderte Information durchgeführt werden.
- Beitragserhöhungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung des Beitrags mitgeteilt.
Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung:
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Was bedeutet das konkret?
Die HanseMerkur darf einmal im Jahr prüfen, ob die Beiträge zu bestehenden Verträgen noch zur erwarteten Schaden- und Kostenentwicklung sowie zur Feuerschutzsteuer passen. Fällt die Prüfung entsprechend aus, kann der Beitrag steigen oder sinken. Steigt er, werden Sie vorab informiert und haben ein Kündigungsrecht. Sinkt er, wird der Vorteil automatisch weitergegeben.
Häufige Fragen
Wie oft darf die HanseMerkur die Beiträge überprüfen?
Der Versicherer ist berechtigt, die Tarifbeiträge für bestehende Verträge einmal jährlich zu überprüfen.
Ab welchem Änderungssatz kann der Beitrag erhöht werden?
Ergibt die Überprüfung einen Erhöhungsbedarf von mindestens 5 Prozent, darf der Versicherer die Beiträge um diesen Änderungssatz anpassen, höchstens jedoch um 20 Prozent.
Wird eine Beitragssenkung automatisch weitergegeben?
Ja. Ergibt die Überprüfung eine Beitragssenkung um mindestens 5 Prozent, ist der Versicherer zu einer entsprechenden Anpassung verpflichtet. Beitragssenkungen können auch ohne gesonderte Information durchgeführt werden.
Wann werde ich über eine Beitragserhöhung informiert?
Beitragserhöhungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung des Beitrags mitgeteilt.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]