Die HanseMerkur Hausratversicherung knüpft ihren Versicherungsschutz an geltende Embargobestimmungen: Leistungen bestehen nur, soweit keine Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen der EU, der Bundesrepublik Deutschland oder – unter bestimmten Voraussetzungen – der USA entgegenstehen. Hier erfahren Sie, wie sich diese Sanktionsregeln auf Ihren Versicherungsschutz und Ihre Leistungsansprüche auswirken.
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Im Überblick:
- Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange keine direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
- Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika – jedoch nur, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
- Diese Regelung gilt unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz Ihrer HanseMerkur Hausratversicherung greift nur, wenn ihm keine geltenden Sanktions- oder Embargobestimmungen entgegenstehen. Maßgeblich sind dabei die Vorgaben der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland. Sanktionen der USA werden ebenfalls berücksichtigt, allerdings nur insoweit, als europäisches oder deutsches Recht dem nicht entgegensteht.
Häufige Fragen
Wann besteht kein Versicherungsschutz aufgrund von Embargobestimmungen?
Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Werden auch US-amerikanische Sanktionen berücksichtigt?
Ja. Die Regelung gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Gilt die Embargobestimmung zusätzlich zu den übrigen Vertragsbedingungen?
Ja. Die Regelung gilt unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen.
Warum sind Embargobestimmungen für meine Hausratversicherung relevant?
Die HanseMerkur Hausratversicherung berücksichtigt Embargobestimmungen, die für den Versicherungsschutz und die Leistungsansprüche relevant sind.
Inhalte aus: HanseMerkur Hausratversicherung
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