Bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung erfahren Sie, welche Entschädigung Sie bei Zerstörung oder Beschädigung Ihrer Schutzbekleidung erhalten – gestaffelt nach Alter der Kleidung und abhängig vom nachgewiesenen Kaufpreis sowie den Reparaturkosten.
Die HanseMerkur Kfz-Versicherung zahlt bei Zerstörung oder Beschädigung Ihrer Schutzbekleidung Folgendes:
1. Zerstörung
Bei Zerstörung oder Totalschaden der Schutzbekleidung oder ihrer Teile zahlen wir abhängig vom Alter folgende Entschädigung:
| Alter in Jahren | Entschädigung in % des nachgewiesenen Kaufpreises |
|---|---|
| im 1. Jahr | 100% |
| 2. bis 3. Jahr | 75% |
| 4. bis 5. Jahr | 50% |
| ab 6. Jahr | 25% |
Der Kaufpreis ist uns durch eine Rechnung über den Kauf der Schutzbekleidung nachzuweisen. Ein vorhandener Restwert wird abgezogen. Das Eigentum der beschädigten Schutzbekleidung geht auf uns über.
Eine Zerstörung bzw. ein Totalschaden liegt vor, wenn die Schutzfunktion der Bekleidung durch eine Reparatur nicht wieder hergestellt werden kann oder die Reparatur nicht mehr wirtschaftlich ist.
2. Beschädigung
Bei Beschädigung der versicherten Schutzbekleidung oder ihrer Teile zahlen wir die uns nachgewiesenen Reparaturkosten bis zu den festgelegten Entschädigungsgrenzen.
Die Kosten der Reparatur zahlen wir nur dann, wenn diese vollständig und fachgerecht durch den Hersteller selbst oder durch eine anerkannte Spezialwerkstatt erfolgt ist.
Liegt eine Zerstörung bzw. ein Totalschaden vor, regulieren wir den Schaden nach den festgelegten Entschädigungsgrenzen.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihre Schutzbekleidung so stark beschädigt, dass sie ihre Schutzfunktion verliert oder sich eine Reparatur nicht mehr lohnt, gilt dies als Zerstörung. Dann richtet sich die Auszahlung nach dem Alter der Kleidung und dem durch eine Rechnung belegten Kaufpreis. Ist die Kleidung nur beschädigt, aber reparierbar, übernimmt die Versicherung die belegten Reparaturkosten – vorausgesetzt, die Reparatur wird fachgerecht durch den Hersteller oder eine anerkannte Spezialwerkstatt ausgeführt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigung bei Zerstörung der Schutzbekleidung?
Die Entschädigung richtet sich nach dem Alter: im 1. Jahr 100 %, im 2. bis 3. Jahr 75 %, im 4. bis 5. Jahr 50 % und ab dem 6. Jahr 25 % des nachgewiesenen Kaufpreises.
Wie weise ich den Kaufpreis nach?
Der Kaufpreis ist durch eine Rechnung über den Kauf der Schutzbekleidung nachzuweisen. Ein vorhandener Restwert wird abgezogen, und das Eigentum der beschädigten Schutzbekleidung geht auf die HanseMerkur über.
Wann liegt eine Zerstörung bzw. ein Totalschaden vor?
Eine Zerstörung bzw. ein Totalschaden liegt vor, wenn die Schutzfunktion der Bekleidung durch eine Reparatur nicht wieder hergestellt werden kann oder die Reparatur nicht mehr wirtschaftlich ist.
Welche Reparaturkosten werden bei Beschädigung übernommen?
Erstattet werden die nachgewiesenen Reparaturkosten bis zu den festgelegten Entschädigungsgrenzen, sofern die Reparatur vollständig und fachgerecht durch den Hersteller selbst oder durch eine anerkannte Spezialwerkstatt erfolgt ist.
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