Die HanseMerkur Kfz-Versicherung erläutert die Bedingungen bei Zerstörung oder Beschädigung der Schutzbekleidung und die entsprechenden Versicherungsleistungen.
Die HanseMerkur Kfz-Versicherung zahlt bei Zerstörung oder Beschädigung Ihrer Schutzbekleidung, Folgendes:
1. Zerstörung
Bei Zerstörung oder Totalschaden der Schutzbekleidung oder ihrer Teile zahlen wir abhängig vom Alter folgende Entschädigung:
Alter in Jahren Entschädigung in % des nachgewiesenen Kaufpreises
im 1. Jahr 100%
2. bis 3. Jahr 75%
4. bis 5 Jahr 50%
ab 6. Jahr 25%
Der Kaufpreis ist uns durch eine Rechnung über den Kauf der Schutzbekleidung nachzuweisen. Ein vorhandener Restwert wird abgezogen. Das Eigentum der beschädigten Schutzbekleidung geht auf uns über.
Eine Zerstörung bzw. ein Totalschaden liegt vor, wenn die Schutzfunktion der Bekleidung durch eine Reparatur nicht wieder hergestellt werden kann oder die Reparatur nicht mehr wirtschaftlich ist.
2. Beschädigung
Bei Beschädigung der versicherten Schutzbekleidung oder ihrer Teile zahlen wir die uns nachgewiesenen Reparaturkosten bis zu den festgelegten Entschädigungsgrenze. Die Kosten der Reparatur zahlen wir nur dann, wenn diese vollständig und fachgerecht durch den Hersteller selbst oder durch eine anerkannte Spezialwerkstatt erfolgt ist. Liegt eine Zerstörung bzw. ein Totalschaden vor, regulieren wir den Schaden nach den festgelegten Entschädigungsgrenzen.