Die HanseMerkur Kfz-Versicherung informiert über die Versicherungssumme und deren Bedeutung für den Schutz im Schadensfall für Fahrzeughalter.
1. Höchstzahlung
Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssumme. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als ein einziges Schadenereignis.
Die Höhe Ihrer Versicherungssummen können Sie dem Versicherungsschein entnehmen.
2. Versicherungssumme, Höchstzahlung für Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz
Die Höhe der für Umweltschäden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG) vereinbarten Versicherungssumme beträgt pauschal 5 Mio. EUR pro Versicherungsfall, höchstens jedoch 10 Mio. EUR pro Versicherungsjahr. Diese Versicherungssumme ist unsere Höchstleistung für die in einem Versicherungsjahr angefallenen Schadenereignisse unabhängig von deren Anzahl.
3. Übersteigen der Versicherungssummen
Übersteigen die Ansprüche die Versicherungssummen, richten sich unsere Zahlungen nach den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes und der Kfz- Pfichtversicherungsverordnung. In diesem Fall müssen Sie für einen nicht oder nicht vollständig befriedigten Schadenersatzanspruch selbst einstehen.