Die HanseMerkur Kfz-Versicherung bietet umfassende Informationen zur Kaskoversicherung und deren Bedeutung für den Schutz von Fahrzeugen im Schadensfall.
1. Ihr Fahrzeug
Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden infolge eines Ereignisses (Teilkaskoversicherung) oder (Vollkaskoversicherung). Vom Versicherungsschutz umfasst sind auch Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör, sofern
- fest im Fahrzeug eingebaut oder daran angebaut oder darin unter Verschluss verwahrt,
- straßenverkehrsrechtlich zulässig
- und nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (mitversicherte Teile).
Darüber hinaus sind folgende, angebrachte oder außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss gehaltene Teile mitversichert:
- ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder Sommerbereifung,
- Dach-/Heckständer, Hardtop, Schneeketten und Kindersitze,
- Schutzhelme (auch mit Wechselsprechanlage), solange sie bestimmungsgemäß gebraucht werden oder mit dem abgestellten Fahrzeug so fest verbunden sind, dass ein unbefugtes Entfernen ohne Beschädigung nicht möglich ist,
- auf Karosserieteilen angebrachte Folien und Beschriftungen.
Bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust von mitversicherten Teilen gelten die nachfolgenden Regelungen entsprechend, soweit nichts anderes geregelt ist.
2. Höchstentschädigungsgrenzen
Die Höchstentschädigungsgrenzen betragen für
- Krafträder, Leichtkrafträder, Quads und Trikes 15.000 EUR
- Pkw 100.000 EUR
- Sonstige Fahrzeuge 250.000 EUR
Sofern Ihr Fahrzeug inklusive der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile die oben genannte Summe überschreitet, ist der über diesen Wert hinausgehende Wert gegen Zuschlag versicherbar. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Ihr Fahrzeug über die oben genannten Wertgrenzen versichert ist.
3. Nicht versicherbare Gegenstände
Nicht versicherbar sind Treibstoff sowie alle sonstigen Gegenstände, insbesondere solche, deren Nutzung nicht ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient (z.B. Mobiltelefone und mobile Navigationsgeräte, auch bei Verbindung mit dem Fahrzeug durch eine Halterung, Reisegepäck, persönliche Gegenstände der Insassen).