Die HanseMerkur Kfz-Versicherung erklärt in ihrer Kaskoversicherung, welche Fahrzeuge, Teile und Zubehörgegenstände bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden geschützt sind – von zusätzlichen Radsätzen über Dachträger bis zu Folien. Zudem erfahren Sie die geltenden Höchstentschädigungsgrenzen und welche Gegenstände nicht versicherbar sind.
1. Ihr Fahrzeug
Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden infolge eines Ereignisses (Teilkaskoversicherung) oder (Vollkaskoversicherung).
Vom Versicherungsschutz umfasst sind auch Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör, sofern sie:
- fest im Fahrzeug eingebaut oder daran angebaut oder darin unter Verschluss verwahrt,
- straßenverkehrsrechtlich zulässig
- und nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (mitversicherte Teile) sind.
Darüber hinaus sind folgende, angebrachte oder außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss gehaltene Teile mitversichert:
- ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder Sommerbereifung,
- Dach-/Heckständer, Hardtop, Schneeketten und Kindersitze,
- Schutzhelme (auch mit Wechselsprechanlage), solange sie bestimmungsgemäß gebraucht werden oder mit dem abgestellten Fahrzeug so fest verbunden sind, dass ein unbefugtes Entfernen ohne Beschädigung nicht möglich ist,
- auf Karosserieteilen angebrachte Folien und Beschriftungen.
Bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust von mitversicherten Teilen gelten die nachfolgenden Regelungen entsprechend, soweit nichts anderes geregelt ist.
2. Höchstentschädigungsgrenzen
Die Höchstentschädigungsgrenzen betragen für:
- Krafträder, Leichtkrafträder, Quads und Trikes: 15.000 EUR
- Pkw: 100.000 EUR
- Sonstige Fahrzeuge: 250.000 EUR
Sofern Ihr Fahrzeug inklusive der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile die oben genannte Summe überschreitet, ist der über diesen Wert hinausgehende Wert gegen Zuschlag versicherbar.
Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Ihr Fahrzeug über die oben genannten Wertgrenzen versichert ist.
3. Nicht versicherbare Gegenstände
Nicht versicherbar sind Treibstoff sowie alle sonstigen Gegenstände, insbesondere solche, deren Nutzung nicht ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient. Dazu zählen zum Beispiel:
- Mobiltelefone und mobile Navigationsgeräte (auch bei Verbindung mit dem Fahrzeug durch eine Halterung),
- Reisegepäck,
- persönliche Gegenstände der Insassen.
Was bedeutet das konkret?
Die Kaskoversicherung schützt Ihr Fahrzeug samt fest verbautem oder mitgeführtem Zubehör, wenn es beschädigt, zerstört oder gestohlen wird. Neben dem Fahrzeug selbst sind auch bestimmte Zusatzteile wie ein zweiter Radsatz, Dachträger oder Kindersitze abgesichert. Für die Erstattung gelten je nach Fahrzeugart bestimmte Höchstgrenzen, und rein persönliche Gegenstände sowie Treibstoff sind vom Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeugteile sind mitversichert?
Mitversichert sind Fahrzeugteile und Zubehör, die fest im Fahrzeug eingebaut oder angebaut oder darin unter Verschluss verwahrt, straßenverkehrsrechtlich zulässig und nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Zusätzlich gelten unter anderem ein zusätzlicher Radsatz, Dach-/Heckständer, Hardtop, Schneeketten, Kindersitze, bestimmte Schutzhelme sowie auf Karosserieteilen angebrachte Folien und Beschriftungen als mitversichert.
Wie hoch sind die Höchstentschädigungsgrenzen?
Für Krafträder, Leichtkrafträder, Quads und Trikes gelten 15.000 EUR, für Pkw 100.000 EUR und für sonstige Fahrzeuge 250.000 EUR.
Was gilt, wenn mein Fahrzeug wertvoller ist als die Höchstgrenze?
Überschreitet Ihr Fahrzeug inklusive der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile die genannte Summe, ist der darüber hinausgehende Wert gegen Zuschlag versicherbar. Ob und in welcher Höhe Ihr Fahrzeug über die Wertgrenzen versichert ist, entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein.
Welche Gegenstände sind nicht versicherbar?
Nicht versicherbar sind Treibstoff sowie alle sonstigen Gegenstände, deren Nutzung nicht ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient – zum Beispiel Mobiltelefone und mobile Navigationsgeräte (auch mit Halterung), Reisegepäck und persönliche Gegenstände der Insassen.
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