Die HanseMerkur Kfz-Versicherung informiert darüber, wer versichert ist, und bietet klare Hinweise zur Abdeckung für Fahrzeughalter und Mitfahrer.
Der Schutz der Kraftfahrzeug-Haftpfichtversicherung gilt für Sie und für folgende Personen (mitversicherte Personen):
a) den Halter des Fahrzeugs,
b) den Eigentümer des Fahrzeugs,
c) den Fahrer des Fahrzeugs,
d) die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion,
e) den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur
gelegentlich begleitet,
f) Ihren Arbeitgeber oder Ihren öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird,
g) den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht und den Beifahrer eines mitversicherten Fahrzeugs,
h) berechtigte Insassen, soweit für diese nicht anderweitig Haftpfichtversicherungsschutz (z. B. eine Privathaftpflichtversicherung) besteht, wenn es sich um ein als Pkw zugelassenes Fahrzeug handelt.
Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben.