Bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung erstreckt sich der Schutz der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nicht nur auf Sie selbst, sondern auch auf weitere mitversicherte Personen wie Halter, Eigentümer, Fahrer, Technische Aufsicht, Beifahrer, Arbeitgeber sowie berechtigte Insassen – und diese können ihre Ansprüche selbstständig geltend machen.
Der Schutz der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende Personen (mitversicherte Personen):
- a) den Halter des Fahrzeugs,
- b) den Eigentümer des Fahrzeugs,
- c) den Fahrer des Fahrzeugs,
- d) die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion,
- e) den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleitet,
- f) Ihren Arbeitgeber oder Ihren öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird,
- g) den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht und den Beifahrer eines mitversicherten Fahrzeugs,
- h) berechtigte Insassen, soweit für diese nicht anderweitig Haftpflichtversicherungsschutz (z. B. eine Privathaftpflichtversicherung) besteht, wenn es sich um ein als Pkw zugelassenes Fahrzeug handelt.
Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben.
Was bedeutet das konkret?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt nicht nur Sie als Versicherungsnehmer, sondern auch einen bestimmten Kreis weiterer Personen rund um das Fahrzeug. Dazu zählen etwa der Halter, der Eigentümer und der Fahrer, aber auch die Technische Aufsicht bei autonomen Fahrfunktionen sowie unter bestimmten Voraussetzungen Beifahrer, Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr und berechtigte Insassen. Wer zu diesem Kreis gehört, kann seine Ansprüche eigenständig geltend machen.
Häufige Fragen
Wer ist neben mir noch mitversichert?
Mitversichert sind unter anderem der Halter, der Eigentümer und der Fahrer des Fahrzeugs, die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, bestimmte Beifahrer, Ihr Arbeitgeber oder öffentlicher Dienstherr sowie die entsprechenden Personen eines mitversicherten Fahrzeugs und berechtigte Insassen.
Ist der Beifahrer immer mitversichert?
Mitversichert ist der Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleitet.
Sind berechtigte Insassen ebenfalls geschützt?
Berechtigte Insassen sind mitversichert, soweit für diese nicht anderweitig Haftpflichtversicherungsschutz besteht (z. B. eine Privathaftpflichtversicherung) und es sich um ein als Pkw zugelassenes Fahrzeug handelt.
Ist mein Arbeitgeber bei dienstlicher Nutzung versichert?
Ja, Ihr Arbeitgeber oder Ihr öffentlicher Dienstherr ist mitversichert, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird.
Können mitversicherte Personen selbst Ansprüche stellen?
Ja, diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]