Die Vollkasko der HanseMerkur Kfz-Versicherung schützt Ihr Fahrzeug samt mitversicherter Teile bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden. Neben allen Ereignissen der Teilkasko sind Unfallschäden sowie mut- oder böswillige Handlungen unberechtigter Personen abgedeckt – hier erfahren Sie, was genau als Unfall gilt und welche Schäden ausgenommen sind.
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
1. Ereignisse der Teilkasko
Versichert sind die Schadenereignisse der Teilkasko.
2. Unfall
Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Keine Unfallschäden sind deshalb insbesondere:
- Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einem Bremsvorgang haben, z.B. Schäden an der Bremsanlage oder an den Reifen.
- Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines Betriebsvorgangs eintreten, z.B. durch falsches Bedienen, falsches Betanken oder verrutschende Ladung.
- Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einer Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung haben.
- Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen, z.B. Rangierschäden am Zugfahrzeug durch den Anhänger.
- Verwindungsschäden.
- Vorhersehbare Beschädigungen des Fahrzeugs, die üblicherweise im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung des Fahrzeugs entstehen.
Beispiel: Schäden an der Ladeoberfläche eines Lkw durch Beladen mit Kies.
Abweichend hiervon werden bei Pkw auch Schäden ersetzt, die am ziehenden Fahrzeug durch einen Anhänger ohne Einwirkung von außen entstanden sind.
3. Mut- oder böswillige Handlungen
Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die
- vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z.B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter) oder
- in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
Was bedeutet das konkret?
Die Vollkasko geht über die Teilkasko hinaus: Sie deckt zusätzlich Unfallschäden ab, also Schäden durch ein plötzlich von außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis. Reine Betriebs-, Brems-, Abnutzungs- oder Verwindungsschäden zählen dagegen nicht als Unfall. Ebenfalls mitversichert sind Beschädigungen, die jemand aus Mutwillen oder Böswilligkeit anrichtet, sofern diese Person zum Gebrauch des Fahrzeugs nicht berechtigt ist. Alle Ereignisse der Teilkasko bleiben zusätzlich abgedeckt.
Häufige Fragen
Was gilt als Unfall in der Vollkasko?
Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Schäden durch diese Einwirkung sind versichert.
Welche Schäden gelten nicht als Unfallschäden?
Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere reine Brems-, Betriebs-, Materialermüdungs-, Überbeanspruchungs-, Abnutzungs- und Verwindungsschäden, Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen sowie vorhersehbare Beschädigungen im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung.
Sind Schäden durch einen Anhänger am Zugfahrzeug versichert?
Bei Pkw werden abweichend auch Schäden ersetzt, die am ziehenden Fahrzeug durch einen Anhänger ohne Einwirkung von außen entstanden sind.
Wann sind mut- oder böswillige Handlungen versichert?
Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt gelten insbesondere mit der Betreuung beauftragte Personen (z.B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter) oder Personen in einem Näheverhältnis zum Verfügungsberechtigten (z.B. Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
Umfasst die Vollkasko auch die Teilkasko-Ereignisse?
Ja. In der Vollkasko sind die Schadenereignisse der Teilkasko mitversichert.
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