Wer mit dem Auto durch Europa reist, ist mit der HanseMerkur Kfz-Versicherung geschützt: Der Versicherungsschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas, in EU-Gebieten, für Umweltschäden im Europäischen Wirtschaftsraum sowie – bei ausgehändigter Internationaler Versicherungskarte – in bestimmten nichteuropäischen Ländern.
Es besteht Versicherungsschutz in verschiedenen Ländern.
1. Versicherungsschutz in Europa und in der EU
Sie haben in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.
2. Geltungsbereich des Versicherungsschutzes für Umweltschäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Umweltschadensgesetzes
Versicherungsschutz besteht außerhalb des Anwendungsbereichs des USchadG auch in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), soweit die EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) gilt oder sinngemäße Anwendung findet.
Versicherungsschutz nach den jeweiligen nationalen Gesetzen besteht nur, soweit diese Ansprüche den Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten.
3. Internationale Versicherungskarte
Haben wir Ihnen die Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, gilt: Ihr Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.
Hinsichtlich des Versicherungsumfangs gilt Punkt 1, Satz 2.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Auto ist über die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht nur zu Hause, sondern auch auf Reisen innerhalb Europas und in den zur EU gehörenden Gebieten abgesichert. Im Ausland gilt mindestens der Umfang Ihres Vertrags; verlangt das Besuchsland gesetzlich mehr, greift dieser höhere Umfang. Für Umweltschäden ist zusätzlich der Europäische Wirtschaftsraum abgedeckt, soweit die EU-Umwelthaftungsrichtlinie gilt. Haben Sie eine Internationale Versicherungskarte erhalten, kann der Schutz auch für bestimmte nichteuropäische Länder gelten – erkennbar daran, welche Länder darauf nicht durchgestrichen sind.
Häufige Fragen
Wo gilt mein Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung?
In den geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Nach welchem Umfang richtet sich mein Schutz im Ausland?
Nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.
Wie sind Umweltschäden außerhalb des Umweltschadensgesetzes abgedeckt?
Versicherungsschutz besteht auch in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), soweit die EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) gilt oder sinngemäße Anwendung findet. Nach nationalen Gesetzen besteht Schutz nur, soweit diese Ansprüche den Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten.
Was bedeutet die Internationale Versicherungskarte für nichteuropäische Länder?
Wurde Ihnen die Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Für den Versicherungsumfang gilt dabei Punkt 1, Satz 2.
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