Die HanseMerkur Kfz-Versicherung erweitert den Schutz der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung auf im Ausland angemietete Selbstfahrervermietfahrzeuge – etwa Pkw, Campingfahrzeug, Kraftrad oder Quad. Erfahren Sie, für wen der Schutz während einer Auslandsurlaubsreise gilt, welche Voraussetzungen bestehen und wo die Grenzen liegen.
1. Erweiterter Umfang der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Selbstfahrervermietfahrzeuge (nicht bei gesetzlichen Versicherungssummen – nicht bei Kurzzeitkennzeichen):
Der Versicherungsschutz Ihrer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für einen Pkw, ein Campingfahrzeug, Kraftrad, Leichtkraftrad, Trike oder Quad umfasst auch die gesetzliche Haftpflicht:
- von Ihnen und
- Ihrem Ehe- bzw. Lebenspartner, mit dem Sie in häuslicher Gemeinschaft (mit selber Anschrift) leben.
Dieser Schutz gilt aus dem Gebrauch eines fremden, versicherungspflichtigen Fahrzeugs, das Sie oder Ihr Partner im Ausland während einer vorübergehenden Auslandsurlaubsreise im festgelegten Geltungsbereich von einem gewerbsmäßigen Vermieter als Selbstfahrervermietfahrzeug angemietet haben.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz:
Sie oder Ihr Partner müssen im Zeitpunkt des Schadenereignisses Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Der Versicherungsschutz besteht nur für die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch eines angemieteten Pkw, Campingfahrzeugs, Zweirads, Trikes, Quads oder Wohnwagenanhängers, soweit nicht ein Deckungsanspruch aus der für das angemietete Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung oder einer anderen Versicherung begründet ist.
Ausgeschlossen sind:
- Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen des angemieteten Fahrzeugs oder der mit diesem Fahrzeug verbundenen und beförderten Sachen.
Der Versicherungsschutz besteht ab dem Zeitpunkt der Anmietung für eine Dauer von höchstens einem Monat.
Soweit in den vorstehenden Absätzen nichts Abweichendes bestimmt ist, richtet sich der Versicherungsschutz nach den sonstigen Bestimmungen der AKB.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie oder Ihr in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe- bzw. Lebenspartner im Auslandsurlaub ein Fahrzeug bei einem gewerblichen Vermieter mieten, greift die Haftpflicht Ihrer HanseMerkur Kfz-Versicherung ergänzend mit. Sie springt dort ein, wo keine andere Versicherung des Mietfahrzeugs den Schaden deckt. Schäden am Mietfahrzeug selbst oder an darin beförderten Sachen sind davon nicht erfasst. Der zusätzliche Schutz ist zeitlich begrenzt und setzt einen ständigen Wohnsitz in Deutschland voraus.
Häufige Fragen
Wer ist beim Gebrauch eines Mietfahrzeugs im Ausland mitversichert?
Mitversichert sind Sie sowie Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner, mit dem Sie in häuslicher Gemeinschaft (mit selber Anschrift) leben.
Für welche Fahrzeuge gilt der erweiterte Schutz?
Der Schutz gilt für den Gebrauch eines angemieteten Pkw, Campingfahrzeugs, Zweirads, Trikes, Quads oder Wohnwagenanhängers, den Sie im Ausland von einem gewerbsmäßigen Vermieter als Selbstfahrervermietfahrzeug angemietet haben.
Welche Voraussetzung muss erfüllt sein?
Sie oder Ihr Partner müssen im Zeitpunkt des Schadenereignisses Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Wie lange besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht ab dem Zeitpunkt der Anmietung für eine Dauer von höchstens einem Monat.
Sind Schäden am angemieteten Fahrzeug mitversichert?
Nein. Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen des angemieteten Fahrzeugs oder der mit diesem Fahrzeug verbundenen und beförderten Sachen sind ausgeschlossen.
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