Die HanseMerkur Kfz-Versicherung informiert über zusätzlich versicherte Leistungen und bietet einen Überblick über erweiterte Schutzmöglichkeiten für Fahrzeughalter.
1. Erweiterter Umfang der Kraftfahrzeug-Haftpfichtversicherung für Selbstfahrervermietfahrzeuge (nicht bei gesetzlichen Versicherungssummen – nicht bei Kurzzeitkennzeichen)
Der Versicherungsschutz Ihrer Kraftfahrzeug-Haftpfichtversicherung für einen Pkw, ein Campingfahrzeug, Kraftrad, Leichtkraftrad, Trike oder Quad umfasst auch die gesetzliche Haftpficht von Ihnen und Ihrem Ehe bzw. Lebenspartner, mit dem Sie in häuslicher Gemeinschaft (mit selber Anschrift) leben aus dem Gebrauch eines fremden, versicherungspfichtigen Fahrzeugs, das Sie oder Ihr Partner im Ausland während einer vorübergehenden Auslandsurlaubsreise im festgelegten Geltungsbereich von einem gewerbsmäßigen Vermieter als Selbstfahrervermietfahrzeug angemietet haben.
Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass Sie oder Ihr Partner im Zeitpunkt des Schadenereignisses Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Der Versicherungsschutz besteht nur für die gesetzliche Haftpficht aus dem Gebrauch eines angemieteten Pkw, Campingfahrzeugs, Zweirads, Trikes, Quads oder Wohnwagenanhängers soweit nicht ein Deckungsanspruch aus der für das angemietete Fahrzeug abgeschlossenen Haftpfichtversicherung oder einer anderen Versicherung begründet ist. Haftpfichtansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen des angemieteten Fahrzeugs oder der mit diesem Fahrzeug verbundenen und beförderten Sachen sind ausgeschlossen. Der Versicherungsschutz besteht ab dem Zeitpunkt der Anmietung für eine Dauer von höchstens einem Monat.
Soweit in den vorstehenden Absätzen nichts Abweichendes bestimmt ist, richtet sich der Versicherungsschutz nach den sonstigen Bestimmungen der AKB.