Die HanseMerkur Kfz-Versicherung erklärt die Bedeutung von Art und Verwendung von Fahrzeugen für die Festlegung von Versicherungsbedingungen und Prämien.
1. Krafträder
Krafträder sind alle Krafträder und Kraftroller, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, mit Ausnahme von Leichtkrafträdern.
2. Leichtkrafträder
Leichtkrafträder sind Krafträder und Kraftroller mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.
3. Trikes
Trikes im Sinne des Tarifs sind dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (WKZ 030), sofern sie nicht als Pkw (WKZ 112) zugelassen sind.
4. Quads
Quads im Sinne des Tarifs sind vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse von mehr als 350 kg, einem Hubraum von mehr als 50 ccm, einer Nennleistung von mehr als 4 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (WKZ 031), sofern sie nicht als Pkw (WKZ 112) zugelassen sind.
5. Pkw
Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen,
6. Leasingfahrzeuge
Leasingfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden und auf den Mieter zugelassen sind oder bei Zulassung auf den Vermieter dem Mieter durch Vertrag mindestens sechs Monate überlassen werden.
7. Campingfahrzeuge
Campingfahrzeuge sind Wohnmobile, die als sonstige Kraftfahrzeuge zugelassen sind.