Bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung entscheidet die Einordnung eines Fahrzeugs nach Art und Verwendung über die Versicherungsbedingungen und die Prämie. Erfahren Sie, wie Krafträder, Leichtkrafträder, Trikes, Quads, Pkw, Leasingfahrzeuge und Campingfahrzeuge jeweils definiert und voneinander abgegrenzt werden.
1. Krafträder
Krafträder sind alle Krafträder und Kraftroller, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, mit Ausnahme von Leichtkrafträdern.
2. Leichtkrafträder
Leichtkrafträder sind Krafträder und Kraftroller mit:
- einem Hubraum von mehr als 50 ccm und nicht mehr als 125 ccm und
- einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.
3. Trikes
Trikes im Sinne des Tarifs sind dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:
- einem Hubraum von mehr als 50 ccm und
- einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (WKZ 030),
sofern sie nicht als Pkw (WKZ 112) zugelassen sind.
4. Quads
Quads im Sinne des Tarifs sind vierrädrige Kraftfahrzeuge mit:
- einer Leermasse von mehr als 350 kg,
- einem Hubraum von mehr als 50 ccm,
- einer Nennleistung von mehr als 4 kW und
- einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (WKZ 031),
sofern sie nicht als Pkw (WKZ 112) zugelassen sind.
5. Pkw
Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.
6. Leasingfahrzeuge
Leasingfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden und:
- auf den Mieter zugelassen sind oder
- bei Zulassung auf den Vermieter dem Mieter durch Vertrag mindestens sechs Monate überlassen werden.
7. Campingfahrzeuge
Campingfahrzeuge sind Wohnmobile, die als sonstige Kraftfahrzeuge zugelassen sind.
Was bedeutet das konkret?
Für die Kfz-Versicherung wird jedes Fahrzeug einer bestimmten Kategorie zugeordnet. Diese Einordnung nach Art und Verwendung – etwa als Kraftrad, Leichtkraftrad, Trike, Quad, Pkw, Leasingfahrzeug oder Campingfahrzeug – bildet die Grundlage dafür, welche Bedingungen und welche Prämie gelten. Merkmale wie Hubraum, Nennleistung, Leermasse, Höchstgeschwindigkeit und die Art der Zulassung helfen dabei, die Fahrzeugtypen voneinander abzugrenzen.
Häufige Fragen
Was unterscheidet ein Leichtkraftrad von einem Kraftrad?
Ein Leichtkraftrad hat einen Hubraum von mehr als 50 ccm und nicht mehr als 125 ccm sowie eine Nennleistung von nicht mehr als 11 kW. Krafträder sind alle Krafträder und Kraftroller, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen – mit Ausnahme der Leichtkrafträder.
Was ist der Unterschied zwischen einem Trike und einem Quad?
Ein Trike ist ein dreirädriges Kraftfahrzeug mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (WKZ 030). Ein Quad ist vierrädrig, mit einer Leermasse von mehr als 350 kg, einem Hubraum von mehr als 50 ccm, einer Nennleistung von mehr als 4 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (WKZ 031). Beide gelten nur dann als Trike bzw. Quad, wenn sie nicht als Pkw (WKZ 112) zugelassen sind.
Zählen Mietwagen und Taxen als Pkw?
Nein. Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, ausgenommen sind Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeuge.
Wann gilt ein Fahrzeug als Leasingfahrzeug?
Als Leasingfahrzeuge gelten Kraftfahrzeuge und Anhänger, die gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden und auf den Mieter zugelassen sind oder – bei Zulassung auf den Vermieter – dem Mieter durch Vertrag mindestens sechs Monate überlassen werden.
Was ist ein Campingfahrzeug im Sinne des Tarifs?
Campingfahrzeuge sind Wohnmobile, die als sonstige Kraftfahrzeuge zugelassen sind.
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