Die HanseMerkur Kfz-Versicherung informiert über Tarifänderungen, um auf Kundenbedürfnisse und Marktbedingungen angemessen reagieren zu können.
1. Änderungen der Tarife (Beiträge und Tarifbestimmungen) finden vom Beginn des nächsten Versicherungsjahres an auf bestehende Verträge Anwendung.
Wir sind verpflichtet, Ihnen die Tarifänderung unter Kenntlichmachung der Unterschiede des alten und des neuen Tarifs spätestens einen Monat vor Inkrafttreten schriftlich bekannt zu geben und Sie in Textform über Ihr Kündigungsrecht zu belehren.
2. Wir können Versicherungsnehmer zum Zwecke der risikogerechten Tariferung nach gleichartigen Merkmalen zu Gruppen von Risiken verbinden, um ein ausgewogenes Verhältnis von Beitrag und Leistung zu erlangen. Zu Beginn jedes neuen Versicherungsjahres können für jede der nach gleichartigen Merkmalen gebildeten Gruppen Nachlässe gegenüber dem allgemeinen Veränderungssatz des eingeräumt werden, wenn eine nach den Grundsätzen der Versicherungsmathematik auf der Grundlage von bei uns vorhandenen Daten durchgeführte Bewertung dies rechtfertigt.
Die Nachlässe gelten nur für das jeweils neue Versicherungsjahr. Risikogerechte Merkmale im Sinne des Vorgenannten sind z. B. rechtzeitige Zahlung der Versicherungsbeiträge, Dauer und Umfang der bisherigen Vertragsbeziehung, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Belegschaft sowie Merkmale des Fahrzeugs.