In der HanseMerkur Kfz-Versicherung gilt die Regionalklasse.
Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Wohnsitz des Halters, wird Ihr Fahrzeug einer Regionalklasse zugeordnet. Maßgeblich ist der Wohnsitz, den uns die Zulassungsbehörde zu Ihrem Fahrzeug mitteilt.
Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welcher Regionalklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist.
a) Für Pkw
- In der Kraftfahrzeug-Haftpfichtversicherung 12 Klassen von 1 bis 12
- In der Vollkaskoversicherung 9 Klassen von 1 bis 9
- In der Teilkaskoversicherung 16 Klassen von 1 bis 16
b) Für Krafträder, Leichtkrafträder/-roller, Trikes und Quads
- In der Kraftfahrzeug-Haftpfichtversicherung 6 Klassen von1 bis 6
- In der Vollkaskoversicherung 4 Klassen von 1 bis 4
- In der Teilkaskoversicherung 8 Klassen von 1 bis 8
c) Für Campingfahrzeuge
- In der Kraftfahrzeug-Haftpfichtversicherung 4 Klassen von 1 bis 4
- In der Vollkaskoversicherung 5 Klassen von 1 bis 5
- In der Teilkaskoversicherung 5 Klassen von 1 bis 5
Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang sich der Schadenbedarf der Region, in welcher der Wohnsitz des Halters liegt, im Verhältnis zu allen Regionen erhöht oder verringert.
Ändert sich der Schadenbedarf Ihrer Region im Verhältnis zu dem aller Regionen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Regionalklasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.