In der HanseMerkur Kfz-Versicherung richtet sich Ihr Beitrag unter anderem nach dem Wohnsitz des Halters: Ihr Fahrzeug wird einer Regionalklasse zugeordnet. Wie viele Klassen es für Pkw, Krafträder und Campingfahrzeuge gibt, wann sich die Einstufung ändert und ab wann eine neue Regionalklasse gilt, erfahren Sie hier.
Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Wohnsitz des Halters, wird Ihr Fahrzeug einer Regionalklasse zugeordnet. Maßgeblich ist der Wohnsitz, den uns die Zulassungsbehörde zu Ihrem Fahrzeug mitteilt.
Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welcher Regionalklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist.
a) Für Pkw:
- In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 12 Klassen von 1 bis 12
- In der Vollkaskoversicherung 9 Klassen von 1 bis 9
- In der Teilkaskoversicherung 16 Klassen von 1 bis 16
b) Für Krafträder, Leichtkrafträder/-roller, Trikes und Quads:
- In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 6 Klassen von 1 bis 6
- In der Vollkaskoversicherung 4 Klassen von 1 bis 4
- In der Teilkaskoversicherung 8 Klassen von 1 bis 8
c) Für Campingfahrzeuge:
- In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 4 Klassen von 1 bis 4
- In der Vollkaskoversicherung 5 Klassen von 1 bis 5
- In der Teilkaskoversicherung 5 Klassen von 1 bis 5
Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang sich der Schadenbedarf der Region, in welcher der Wohnsitz des Halters liegt, im Verhältnis zu allen Regionen erhöht oder verringert.
Ändert sich der Schadenbedarf Ihrer Region im Verhältnis zu dem aller Regionen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Regionalklasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Wo Sie wohnen, fließt in Ihren Kfz-Beitrag ein: Ihr Fahrzeug wird anhand des von der Zulassungsbehörde gemeldeten Wohnsitzes einer Regionalklasse zugeordnet. Je nach Fahrzeugart und Versicherungsart gibt es dafür unterschiedlich viele Klassen. Weil sich das Schadengeschehen in den Regionen jedes Jahr verändern kann, wird die Einstufung regelmäßig überprüft – eine neue Regionalklasse und der daraus folgende Beitrag gelten dann ab dem nächsten Versicherungsjahr.
Häufige Fragen
Wonach richtet sich die Regionalklasse?
Nach dem Wohnsitz des Halters. Maßgeblich ist der Wohnsitz, den die Zulassungsbehörde zu Ihrem Fahrzeug mitteilt.
Wo sehe ich, in welche Regionalklasse mein Fahrzeug eingestuft ist?
Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welcher Regionalklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist.
Wie viele Regionalklassen gibt es für einen Pkw?
Für Pkw gibt es in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 12 Klassen (1 bis 12), in der Vollkaskoversicherung 9 Klassen (1 bis 9) und in der Teilkaskoversicherung 16 Klassen (1 bis 16).
Wer legt die Regionalklassen fest und wie oft?
Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang sich der Schadenbedarf Ihrer Region im Verhältnis zu allen Regionen erhöht oder verringert.
Ab wann wirkt sich eine geänderte Regionalklasse auf den Beitrag aus?
Die mit einer neuen Regionalklasse verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]