Die HanseMerkur Kfz-Versicherung erläutert die Voraussetzungen für die Übernahme des Schadenverlaufs und deren Bedeutung für die Beitragsberechnung.
Es gelten folgende Voraussetzungen für die Übernahme:
1. Fahrzeuggruppe
Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird.
a) untere Fahrzeuggruppe:
Krafträder, Trikes, Quads und Leichtkrafträder (mit Ausnahme von Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen), Pkw, Lieferwagen (Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse) im Werkverkehr, landwirtschaftliche Zugmaschinen, Rettungswagen, Krankenwagen, Bestattungsfahrzeuge sowie Campingfahrzeuge
b) mittlere Fahrzeuggruppe:
Taxen, Mietwagen, Lieferwagen (Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse) im Güterverkehr, Lkw mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und Zugmaschinen im Werkverkehr.
c) obere Fahrzeuggruppe:
Lkw mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und Zugmaschinen im Güterverkehr, Abschleppwagen und Kraftomnibusse in jeder Verwendungsart.
2. Gemeinsame Übernahme des Schadenverlaufs in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung
Wir übernehmen die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung nur zusammen.
3. Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Schadenverlaufs von einer anderen Person.
Wir übernehmen den Schadenverlauf von einer anderen Person nur für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der anderen Person von Ihnen gefahren wurde.
Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
a) Es handelt sich bei der anderen Person um Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner (mit selber Anschrift), ein Elternteil, Ihr Kind, Ihre Schwester/ Ihren Bruder, Ihre Großmutter/ Ihren Großvater, Ihre Enkelin / Ihren Enkel oder Ihren Arbeitgeber;
b) Sie machen den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der anderen Person von Ihnen gefahren wurde glaubhaft; hierzu gehört insbesondere
- eine Erklärung in Textform von Ihnen und der anderen Person; ist die andere Person verstorben, ist die Erklärung durch Sie ausreichend;
- die Vorlage einer Kopie Ihres Führerscheins zum Nachweis dafür, dass Sie für den entsprechenden Zeitraum im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren;
c) die andere Person ist mit der Übertragung ihres Schadenverlaufs an Sie einverstanden und gibt damit ihren Schadenfreiheitsrabatt in vollem Umfang auf;
d) die Nutzung des Fahrzeugs der anderen Person durch Sie liegt bei der Übernahme nicht mehr als 10 Jahre zurück.