Die HanseMerkur Kfz-Versicherung informiert über den Auslandsschutz und die Anrechnung der Leistungen Dritter bei Versicherungsansprüchen im Ausland.
1. Wann gehen Leistungen Dritter vor?
Soweit im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist, oder ein Dritter gegenüber den versicherten Personen eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen zu erbringen hat, gehen diese Leistungspflichten vor.
2. Wann leisten wir vor?
Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis zuerst an uns, sind wir zur Vorleistung verpflichtet.
3. Anrechnung
Leistungen eines Dritten, insbesondere eines ausländischen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers, werden auf die Leistungen des Versicherers angerechnet.